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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-10-01

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-10-01

Wortprotokoll

Die im erwähnten Fernsehbeitrag gezeigten Vorkommnisse im Extrazug von Basel nach Luzern können strafbare Handlungen darstellen. Infrage kommt z. B. ein Verstoss gegen Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, welcher Rassendiskriminierung unter Strafe stellt. Verstösse gegen die Rassismusstrafnorm sind von Amtes wegen zu verfolgen. Es ist deshalb vorab Sache des zuständigen Kantons, diesbezüglich Ermittlungen zu prüfen und durchzuführen. Die Basler Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen auch bereits aufgenommen.

Um Gewalttätige von Sportveranstaltungen und deren Umgebung fernzuhalten, stehen den Sicherheitsbehörden im Übrigen durch die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit seit Anfang 2007 neue Instrumente zur Verfügung: Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflagen und ein maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam. Gewalttäter können neu in einem nationalen elektronischen Informationssystem erfasst werden. Von der konsequenten Anwendung dieser Massnahmen darf für die Zukunft eine erhebliche Wirkung erwartet werden.