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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-01

Wortprotokoll

Wo eine Sendung realisiert und ausgestrahlt wird, entscheidet grundsätzlich die SRG im Rahmen ihrer Programmautonomie. Das Parlament hat im Gesetz festgelegt, dass die Sendungen in der Regel innerhalb der entsprechenden Sprachregion produziert werden [PAGE 1534] müssen. Weiter gehende Bestimmungen wurden anlässlich der Gesetzesrevision ausdrücklich abgelehnt. Der Beitrag der privaten Veranstalter soll gewisse Infrastrukturleistungen abdecken, welche die SRG erbringt. Die den Pressevertretern gebotenen Leistungen fallen demgegenüber nicht ins Gewicht.

Vor diesem Hintergrund ist nicht von einer Ungleichbehandlung auszugehen. Laut SRG wird das Wahlstudio aus technischen und logistischen Gründen im TV-Zentrum in Zürich eingerichtet; das Studio im Medienzentrum des Bundeshauses wäre dazu zu klein, wie die SRG mitteilt.

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