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preparatory:AB 77118

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-01

Wortprotokoll

Gemäss der geltenden Regelung werden Siedlungsabfälle, Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt und der öffentlichen Abwasserreinigung von den Kantonen bzw. Gemeinden entsorgt. Bei diesen Siedlungsabfällen besteht also ein Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand. Abfälle aus Industrie, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben können von den Betrieben hingegen selber entsorgt werden. Das heisst, es steht diesen Unternehmen frei, private Entsorgungsfirmen mit der Entsorgung dieser Abfälle zu beauftragen.

Nun hat sich das Bundesgericht mit dem Begriff "Siedlungsabfall" auseinandergesetzt und entschieden, dass das Entsorgungsmonopol der Gemeinden auch für sogenannte nichtbetriebsspezifische Abfälle gilt. Das bedeutet in der Praxis, dass die Abfälle eines Gewerbe- oder Industriebetriebes unter Umständen von zwei verschiedenen Abfuhrunternehmen entsorgt werden müssen: Für die [PAGE 1557] betriebsspezifischen Gewerbeabfälle können wie bisher private Entsorgungsfirmen beauftragt werden, für die nichtbetriebsspezifischen Gewerbeabfälle gilt hingegen das Entsorgungsmonopol der Gemeinden für Siedlungsabfälle. Das ist die Regelung gemäss der Definition des Bundesgerichtes.

Die Motion von alt Ständerat Schmid verlangt nun, dass das zurzeit herrschende Staats- bzw. Gewerbemonopol bei Transport und Entsorgung von sogenannten nichtbetriebsspezifischem Gewerbekehricht aufzuheben bzw. dass der Wettbewerb, wie er früher herrschte, wieder herzustellen sei. Gemäss der Begründung des Motionärs macht es weder aus wirtschaftlichen noch aus ökologischen Gründen Sinn, die Abfälle in einem Betrieb auf zwei Arten zu entsorgen. Dies verhindert unter Umständen sogar eine sinnvolle, umweltgerechte Entsorgung.

Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion. Nach Ansicht des Bundesrates spielt es ökologisch keine Rolle, ob Industrie- und Gewerbeabfälle von einem Betrieb selber oder von Dritten entsorgt werden. Studien zeigen jedoch, dass dort, wo im Betrieb selber gesammelt wird, qualitativ eher bessere Wertstofffraktionen erreicht werden als bei einer vorgängigen Vermischung. Der Ständerat hat die Motion ebenfalls diskussionslos angenommen.

Die UREK hat die Motion an ihrer Sitzung vom 16. Januar dieses Jahres beraten. Die Kommissionsmehrheit schliesst sich dem Bundesrat und dem Ständerat an und beantragt Ihnen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Das bisherige Monopol der Entsorgung durch die gemeindeeigene Müllabfuhr macht zwar bei Siedlungsabfällen Sinn, bei Betrieben hingegen sollte es möglich sein, dass diese sowohl ihren spezifischen wie auch den übrigen Abfall selber entsorgen können.

Eine Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Sie befürchtet unter anderem, dass bei Annahme der Motion die öffentlichen Entsorgungsanlagen nicht mehr voll ausgelastet wären. Offensichtlich findet heute bereits ein Kampf um den Kehricht statt. Der Kommissionsmehrheit geht es jedoch darum, dass der Kehricht in den Betrieben in Zukunft sowohl ökologisch wie ökonomisch sinnvoll entsorgt werden kann.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen.

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