Stöckli Hans · Nationalrat · 2007-10-02
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion stellt sich klar gegen den Minderheitsantrag Fehr Hans. Er will, dass jeder Entscheid über die ordentliche Einbürgerung mit einer Beschwerde an die letzte kantonale Instanz weitergezogen werden kann. Die Mehrheit will - wie auch der Ständerat - demjenigen ein Beschwerderecht zugestehen, der durch einen ablehnenden Entscheid beschwert wurde. Dieses Beschwerderecht ist ein Ausfluss der in Artikel 29a der Bundesverfassung festgelegten Rechtsweggarantie. Richtigerweise hat das Bundesgericht entschieden, dass die Einbürgerung nicht nur ein politischer Akt, sondern auch ein individueller, ein konkreter Akt ist. Für mich ist es eigentlich ein Akt sui generis.
Die Minderheit verlangt nun, dass jeder Entscheid, auch ein positiver, einer Beschwerdemöglichkeit unterliegen soll. Das wäre also sozusagen die Einführung einer Volksbeschwerde, was nun in unserem Rechtssystem etwas ganz Neues wäre. Wer sollte dazu berechtigt sein? Jeder Stimmberechtigte des Ortes, in welchem die Einbürgerung erteilt wurde? Oder jeder, der gegen die Einbürgerung gestimmt hat? Wie kontrolliert man das? Oder jeder, der gegen die Einbürgerung geredet hat? Oder nur derjenige, der einen ablehnenden Antrag gestellt hat? Sie ersehen schon aus dieser Problematik, welch schwierige Lage eine Zustimmung zum Minderheitsantrag Fehr Hans verursachen würde.
Es ist eine verkehrte Welt. Diejenigen, die geltend machen, dass eine ordentliche Einbürgerung einen rein politischen Akt darstelle, wollen nun einem Einzelnen ein Beschwerderecht gegen einen demokratisch gefällten Entscheid einräumen. Nach unserer Rechtsauffassung ist nur beschwerdeberechtigt, wer durch einen konkreten Entscheid auch persönlich betroffen wurde. Das kann sicher nicht derjenige sein, der in einem demokratischen Akt unterlegen ist.
Der Antrag der Minderheit Fehr Hans ist deshalb abzulehnen.