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Frick Bruno · Ständerat · 2000-09-28

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-28

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie das letzte Mal, mit 8 zu 5 Stimmen, auf den indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten. Gleichzeitig möchte Ihnen die Kommission aber auch klar darlegen, welche weiteren Arbeitsschritte sie im Hinblick auf die weitere Integration der Schweiz in Europa vorsieht.

Zuerst zur Vorgeschichte: Sie erinnern sich, dass unser Rat in der Sommersession nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten ist und dass der Nationalrat seinerseits ein Time-out von drei Monaten verlangt hat, um über die Sommerferien einen neuen Entscheid reifen zu lassen. Letzte Woche hat der Nationalrat nach dreimonatiger Pause zu keinem anderen Ergebnis gefunden; er hat an seinem Beschluss, auf die Vorlage einzutreten, mit 97 zu 83 Stimmen festgehalten.

Die Gründe, warum die Mehrheit unserer Kommission - der Entscheid fiel mit demselben Stimmenverhältnis wie das letzte Mal - Nichteintreten empfiehlt, sind dieselben:

1. Die Überlegung, dass ein einfacher Bundesbeschluss rechtlich verbindlich ist; er bindet sowohl Bundesversammlung wie Bundesrat, und er verpflichtet auch uns, unsere künftigen Aktivitäten auf dieses Beitrittsziel auszurichten.

2. Wir wollen am Fahrplan und an den Zusicherungen, die Bestandteil der bilateralen Verträge sind, festhalten: Überprüfung und Möglichkeit eines zweiten Referendums über das Freizügigkeitsabkommen in rund sieben Jahren.

3. Wir wollen unsere Handlungsfreiheit in der weiteren europäischen Integration nicht "auf Vorrat" einschränken, sondern uns alle möglichen Optionen offen halten. Wir haben schon vor rund sechs Jahren davon Kenntnis genommen, dass sich der Bundesrat auf das alleinige Ziel des EU-Beitrittes festgelegt hat. Daran muss sich nach unserem Entscheid auch nichts ändern, das liegt in der Kompetenz des Bundesrates.

Zur Frage, was unser Entscheid bewirkt:

1. Was bedeutet unser Entscheid für die Initiative "Ja zu Europa!", wenn wir nicht eintreten? Die Initianten haben mit ihrer Initiative "Ja zu Europa!" eine Volksabstimmung verlangt. Unsere Kommission sieht keine Möglichkeit, den Initianten in der Sache aus den erwähnten Gründen substanziell entgegenzukommen. Ob die Initianten ihrerseits daran festhalten und die Volksabstimmung verlangen, ist ihr Entscheid. Es ist in unserem demokratischen System Brauch und Ordnung, dass wir über Begehren abstimmen, die als Initiative eingereicht worden sind. Es gibt nicht einzelne Initiativen, die hier eine Sonderstellung erhalten könnten. Ich glaube, die Schweiz und das Ausland können diesen demokratischen Entscheid richtig einordnen, auch wenn sich eine solche Volksabstimmung - da ist sich die Kommission einig, glaube ich - im Hinblick auf eine kommende Uno-Abstimmung nicht unbedingt positiv auswirken könnte. Aber wir meinen, dass die Initianten die Verantwortung dafür tragen, wie sie mit diesem Problem umgehen. Substanziell gibt es weder einen Grund noch einen Anlass, unsere dargelegte Haltung aufzugeben.

2. Was heisst dieser Entscheid im Hinblick auf die weitere Integration? Unsere Kommission will auf einen Gegenvorschlag verzichten. Gleichzeitig aber geben wir klar unserem Willen Ausdruck, die Integration der Schweiz in Europa fortzusetzen. Wir sind überzeugt - da spreche ich für alle in der Kommission -, dass die Integration mit den bilateralen Verträgen keineswegs abgeschlossen ist. Bevor wir uns aber definitiv für eine der möglichen Optionen entscheiden, wollen wir gründlich klären, welches denn die Auswirkungen eines weiteren, einzelnen Integrationsschrittes sind. Wir sind überzeugt: Um sich definitiv für einen weiteren Integrationsschritt zu entscheiden, braucht es mehr und eine gründlichere Vorbereitung als die blosse Deklamation eines EU-Beitrittes als Ziel. Mit einer Deklamation sind die Konsequenzen noch nicht geklärt, denn jeder weitere Integrationsschritt hat mehr oder weniger gravierende Konsequenzen. Ein EU-Beitritt hat die tiefstgreifenden Konsequenzen. Der Bundesrat hat in seinem Integrationsbericht vom 3. Februar 1999 umfassend dargelegt, welches die Konsequenzen sein können: Sie gehen von untergeordneten Konsequenzen bis hin zu Konsequenzen, die ans Mark unseres Staatswesens gehen. Sie gehen bis hin zum völligen Umbau des Steuersystems, bis zu einer neuen, viel härteren Gangart in der Landwirtschaft, bis zur Aufgabe der eigenen Währung, bis zu einer wesentlichen Umgestaltung der Volksrechte, bis zu einer Abgabe wesentlicher Kompetenzen in der Innen- und Aussenpolitik an die Europäische Union. Kurz, die Auswirkungen treffen die Schweiz bis ins Mark.

Der Bundesrat hat diese Konsequenzen dargelegt - wenig systematisch, aber umfassend. Unsere Kommission hat die feste Absicht, diese Konsequenzen systematisch zu erarbeiten und sie auch politisch bewusst zu machen. Gestützt auf [PAGE 624] das Ergebnis wollen wir die kommenden Integrationsschritte bewerten und uns darüber aussprechen, welches ein möglicher weiterer Schritt ist.

So hat die Aussenpolitische Kommission gestern einstimmig beschlossen, die Konsequenzen der nächsten Integrationsschritte anhand des Integrationsberichtes und weiterer Grundlagen im nächsten Halbjahr zu erarbeiten. Es ist der klare Wille der Kommission, die Integrationspolitik fortzusetzen und die Aussenpolitik der Schweiz auch weiter aktiv mitzugestalten.

Darin liegt auch der entscheidende Unterschied zum Nationalrat: Der Nationalrat hat sich auf die Deklamation des EU-Beitrittszieles beschränkt - wir möchten die nötigen Schritte und Massnahmen im Hinblick auf die weiteren Integrationsschritte bewusst machen.

Eine letzte Ausführung möchte ich Ihnen im Hinblick auf eine mögliche Erklärung machen, welche in der letzten Zeit ja hin und wieder diskutiert wurde. Unsere Kommission hat sich überlegt: Sollen wir diese Haltung und die künftigen Arbeitsschritte, welche ich eben dargelegt habe, in einer formellen Erklärung, einer Resolution verabschieden? Darauf hat die Kommission verzichtet.

Eine Mehrheit ist der Ansicht, eine solche formelle Erklärung sei nicht nötig. Es sei unüblich, dass künftige Arbeitsschritte einer Kommission und unseres Rates als Resolution formell angekündigt würden. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Ansicht, eine mündliche Erklärung der künftigen Arbeitsschritte ohne Formalitäten entspreche unserer Arbeit, sei so richtig, und sowohl die politische Schweiz als auch das Ausland wüssten eine Debatte im Rat und die Erklärungen der Kommission ebenso sehr zu gewichten, auch wenn das keine formelle Erklärung sei.

Aufgrund dieser Überlegungen und aus diesen Gründen bittet Sie die Kommissionsmehrheit, am Nichteintretensbeschluss der Sommersession festzuhalten und zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in der Kommission die Arbeit so fortsetzen, wie ich es Ihnen dargelegt habe.