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Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-10-02

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Mit dem Minderheitsantrag soll vermieden werden, dass mehr Polizeiaufgaben privatisiert werden. Was heute durch Private im Polizeibereich gemacht wird, z. B. der Sicherheitsdienst an der Pforte zum Bundeshaus, soll weiter möglich sein. Der Einbezug von Privaten soll so geregelt werden, dass wir uns damit nicht neue Probleme einhandeln.

Leider hat sich der Ständerat mit dem Thema kaum befasst, es kommt allerdings auch in der Botschaft zu kurz. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen - ein Rechtsgutachten der Professoren Kälin und Lienhard, dann der Bericht des Bundesrates zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen vom 2. Dezember 2005 sowie der Aufsatz von Michael Guery von der ETH Zürich, "Die Privatisierung der Sicherheit und ihre rechtlichen Grenzen", publiziert in der "Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins", Nr. 4, 2006 - machen klar: Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht ausgelagert werden, Gewaltausübung darf nicht an Private delegiert werden. Konkret erscheint der Schusswaffengebrauch für Private unzulässig, körperliche Gewalt als fragwürdig, auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist heikel. Wegweisung, Fernhaltung, Anhalten oder Durchsuchen sind Polizeisache. Jeder Eingriff in die Privatsphäre stellt ein Problem dar, je intensiver er ist, desto weniger zulässig ist er. Das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit müssen gewahrt sein.

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Gewaltausübung dem Staat übertragen. Physische Gewalt darf - wenn überhaupt - nur ein staatliches Organ ausüben. So wird der Rechtsfrieden gesichert. Private dürfen nicht zur Sanktionierung eingesetzt werden, jede repressive Massnahme braucht in Anordnung und Ausübung eine demokratische Legitimation. Anders als die Privaten ist die Polizei auch formell in die Verwaltungsorganisation und damit in die demokratischen Abläufe eingebunden. Die Polizei ist Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols. Bei der Privatisierung von Polizeiaufgaben handelt es sich also nicht einfach um eine polizeigewerkschaftliche Frage - ich [PAGE 1591] sage noch einmal, dass das zwar auch mitspielt -, sondern es geht um zentrale Bestimmungen über den Rechtsstaat, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verletzt oder zumindest infrage gestellt werden.

Die vorberatende Kommission hatte die Grösse, nach einer ersten, kurzen Debatte auf das Anliegen zurückzukommen und sich des Themas ausführlicher anzunehmen. Der vorliegende Antrag unterlag mit 12 zu 13 Stimmen nur knapp. Ich bitte Sie dringend, ihm jetzt hier zuzustimmen.

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