Schelbert Louis · Nationalrat · 2007-10-02
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2007-10-02
Wortprotokoll
Namens einer Minderheit und namens der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf den Entwurf nicht einzutreten. Gegen den Erlass sprechen vor allem drei Gründe:
1. Zur Vorgeschichte gehören Probleme mit Todesfolgen bei Zwangsausschaffungen. Offensichtlich wurden früher Personen mit Zwangsausschaffungen beauftragt, denen es an der nötigen Ausbildung mangelte. Nun haben wir eine Vorlage vor uns, zu der diese schrecklichen Vorkommnisse den Anlass gaben, die aber viel mehr regeln will: Der Geltungsbereich des Gesetzes würde sich nicht auf Ausschaffungen beschränken, sondern alle polizeilichen Zuständigkeiten des Bundes erfassen.
Nun ist aber das Verhältnis zwischen Bund und Polizei politisch äusserst heikel. Die Bundesverfassung geht in Artikel 57 vom Grundsatz der primären Verantwortung der Kantone für die innere Sicherheit aus. Die Hoheit liegt bei den Kantonen. In der Kommission des Ständerates sagte Bundesrat Blocher, mit dem vorliegenden Gesetz erübrige sich ein Bundespolizeigesetz; wir sehen es auch so. Aber so geht es nicht: Mit dem Zwangsanwendungsgesetz wird das Ausländer- und Asylrecht instrumentalisiert und als "Schuhlöffel" für den Einstieg in ein neues Bundespolizeigesetz benutzt. Wie die Anträge auf der Fahne zeigen, wird eine Debatte über den Regelungsbedarf bei Ausschaffungen geführt, und die anderen Anwendungsbereiche verschwinden quasi. Es gibt sie aber trotzdem.
Zum erweiterten Geltungsbereich, wie ihn das Gesetz jetzt vorsieht, gab es keine Vernehmlassung. Ich habe die Vernehmlassung und auch die Stellungnahmen der Kantone gelesen. Die Ausführungen von Kommissionssprecher Philipp Müller sind sachlich nicht korrekt. Wenn manche Kantone einen erweiterten Geltungsbereich forderten, meinten sie die Gefangenentransporte von Kanton zu Kanton. Diese sind indessen auch im vorliegenden Entwurf nicht enthalten. Die erste Frage ist also: Wollen Sie ein Bundespolizeigesetz? Wir Grünen sagen: Nein.
2. Nach den tödlichen Vorkommnissen haben die Kantone Richtlinien erlassen; in der Westschweiz gibt es ein Konkordat. Tatsächlich ist es danach auch laut Aussagen des Justizministers nicht mehr zu solchen Übergriffen gekommen. Für uns steht fest: Die Kantone brauchen dieses Gesetz nicht beziehungsweise nicht mehr. Wir Grünen lehnen es auch aus rechtsstaatlichen Gründen ab. Der Inhalt ist aus menschenrechtlicher Sicht zumindest fragwürdig, das zeigen die Vernehmlassungen von Hilfsorganisationen. Das Zwangsanwendungsgesetz (ZAG) legitimiert Gewalt und Zwang; es gibt den beauftragten Organen bei der Anwendung von Zwang viel zu grosse Möglichkeiten.
Wir Grünen sind gegen den Einsatz von Waffen und gegen den Gebrauch von entwürdigenden, gefährlichen Hilfsmitteln wie zwangsweises Windelntragen und Fussfesseln. Wir verlangen, dass vor Zwangsrückschaffungen auf jeden Fall eine medizinische Untersuchung durchgeführt wird und dass die Transporte von einer unabhängigen Kontrollinstanz begleitet werden. Der Bundesrat will alle Details nur auf Verordnungsstufe regeln. Die Zulässigkeit einzelner Waffenarten würde dann laut Bundesrat je nach Anwendungsbereich differenziert. Das schafft viel Regelungsbedarf, und dies erst noch auf der falschen Ebene. Wir sehen es so: Wenn schon ein ZAG erlassen wird, dann eines, das sich auf den Bereich der Ausschaffungen beschränkt. Wir wissen, dass wir in Bezug auf dieses Anliegen mit dem Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren und damit mit vielen Kantonen einig sind.
3. Im ZAG steckt noch ein drittes grosses Problem: Das Gesetz ermöglicht dem Bundesrat die Privatisierung von Polizeiaufgaben. Ein Rechtsgutachten der Professoren Walter Kälin und Andreas Lienhard deckt die Grenzen auf. Sie wurden schon im Bericht des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 zu den privaten Sicherheits- und Militärfirmen aufgezeigt. Dann bestätigte sie auch Michael Guery von der ETH Zürich im Aufsatz "Die Privatisierung der Sicherheit und ihre rechtlichen Grenzen", erschienen 2006 in der "Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins", Band 142. Der Tenor ist eindeutig: Es geht nicht an, hoheitliche Aufgaben auszulagern, Gewaltausübung an Private zu delegieren. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Jede repressive Massnahme muss in der Anordnung und in der Ausübung demokratisch legitimiert sein. Wegweisen, Fernhalten, Anhalten oder Durchsuchen sind Polizeisache. Bei der Privatisierung von Polizeiaufgaben handelt es sich also nicht einfach um eine polizeigewerkschaftliche Frage - das spielt zwar auch mit -, sondern es geht um zentrale Bestimmungen über den Rechtsstaat, die das ZAG verletzt.
Zusammengefasst ist das Gesetz unnötig, rechtsstaatlich fragwürdig und staatspolitisch schädlich. Wir bitten Sie, nicht darauf einzutreten.