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preparatory:AB 77313

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Wir kommen nun zum Skandalpunkt dieses Gesetzes - ich sage es genau so: zum Skandalpunkt -, zum sogenannten "nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgerät", dem Taser. Der Bundesrat wollte dieses Mordinstrument nicht, die Mehrheit der Kommission ist jedoch den Polizisten in unseren Reihen gefolgt und hat zum Taser Ja gesagt. Ich bitte Sie dringend, Buchstabe d von Artikel 15, nämlich diese "nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräte", zu streichen.

Es ist eigentlich verrückt: "Nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte" steht wirklich im Gesetz. Es tönt wie eine Beschwörung, dass es eben nicht tödlich wirken soll. Diese Beschwörung wird wahrscheinlich kaum gültig sein. Hinter [PAGE 1619] dieser verharmlosenden Bezeichnung versteckt sich nichts anderes als ein Torturgerät. Da schiessen sie aus einigen Metern auf einen Menschen, der vielleicht flüchten will, und schicken ihm dann durch die Kabel 50 000 Volt nach. Der Flüchtende liegt bestimmt ab, ist gelähmt und hat sehr grosse, irrsinnige Schmerzen. Vielleicht steht er ja nie mehr auf; auch das könnte passieren.

Die Realität sieht nämlich so aus: Zwischen 2002 und 2006 sind in den USA und in Kanada mehr als 200 Fälle dokumentiert worden, in denen der Taser-Gebrauch zum Tod geführt hat. Nicht in allen Fällen kann allerdings nachgewiesen werden - so sagt Amnesty International -, dass der elektrische Schock die direkte Todesursache war. Der Elektroschock hat aber wahrscheinlich jeweils entscheidend dazu beigetragen, dass Menschen an diesem Schock, an diesen 50 000 Volt, gestorben sind. Diese Waffen könnten ja gegen Menschen eingesetzt werden, die unter Stress stehen, gegen ältere Leute, gegen Leute, die unter Drogen oder Alkohol stehen.

Der Bundesrat hat den Taser - wie gesagt - nach der Vernehmlassung nicht ins Gesetz genommen, weil er ihn mit Recht als zu gefährlich und inadäquat eingestuft hat. Ich glaubte daher gestern meinen Ohren nicht zu trauen, als Bundesrat Blocher sagte, dass der Taser eigentlich die humanste Waffe sei, setze sie doch den Betroffenen nur für einige Zeit ausser Gefecht. Wie "ausser Gefecht" aussehen kann, haben wir ja durch Amnesty International verschiedentlich dokumentiert bekommen. Auch der Ständerat hat darauf verzichtet, den Taser ins Gesetz aufzunehmen. Das waren vernünftige Entscheide, die durch die Mehrheit unserer Kommission zunichte gemacht worden sind. Man will ein "nicht tödlich wirkendes Destabilisierungsgerät", obschon das Zwangsanwendungsgesetz vor allem auch im Hinblick auf die Ausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden konzipiert ist. Bei Ausschaffungen besteht keine Legitimation, ein solches Gerät zu benutzen. Aber gerade hier muss befürchtet werden, dass das Gerät zum Einsatz kommt, wehren sich doch vor allem junge Männer immer wieder energisch mit Flucht gegen Ausschaffungen. Für meine Kollegen scheint der Taser das richtige Mittel zu sein.

Sollen denn aus meiner Sicht keine Waffen benutzt werden? Nein. Es gibt sicher Ausnahmefälle, in welchen dies nötig wird. In den im September 1990 vom Achten Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger verabschiedeten Grundsätzen für die Prävention von Gewalttaten und die Behandlung von Gewalttätern werden eindeutig und strikt die Bedingungen aufgelistet, unter denen die Gesetzesvertreter von Waffen Gebrauch machen können. Diese Grundsätze sind äusserst restriktiv: Waffen dürfen nur im äussersten Notfall verwendet werden.

Ich bitte Sie also dringend, dieses geschönt verkleidete Destabilisierungsgerät wieder aus dem Gesetz zu kippen und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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