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David Eugen · Ständerat · 2000-09-28

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-28

Wortprotokoll

Ich möchte mich bei der Kommission bedanken, dass sie die Möglichkeit eröffnet hat, den Bericht des Bundesrates über die Menschenrechtspolitik der Schweiz im Plenum zu diskutieren. Der Bericht hält in seinen Schlussbemerkungen zu Recht fest - und ich möchte dem Bundesrat auch dafür danken -, dass die Menschenwürde für unser Land eine zentrale Bedeutung hat. Das ist in der neuen Bundesverfassung auch so festgehalten. Wir haben in der neuen Bundesverfassung den Katalog der Rechte und Grundfreiheiten auch bewusst deklariert, indem wir damit zeigen wollen, wie wichtig uns diese Werte sind.

Der Einsatz der Schweiz für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat sich in den letzten zehn Jahren intensiviert. Ich möchte dem Aussenminister und auch dem Vorgänger im Aussenministerium dafür danken. Ich teile auch den Satz, der drinsteht: "Dieser Einsatz ist zu einer Konstante unserer Aussenpolitik und gleichzeitig zu einem ihrer Hauptziele geworden."

Dennoch gestatten Sie mir, in diesem Bereich auch einige etwas kritische Bemerkungen zum gegenwärtigen Stand und zur Politik der vergangenen fünf Jahre anzubringen. Ich möchte das an einigen konkreten Beispielen illustrieren. Ich nehme als erstes Beispiel unser Verhalten gegenüber Algerien Mitte der Neunzigerjahre. Es geht mir bei diesen Beispielen um das Thema der Kohärenz dieser deklarierten Menschenrechtspolitik innerhalb unseres Regierungssystems, innerhalb insbesondere der Aktivität der verschiedenen Departemente des Bundes.

In der Politik betreffend Algerien hat das Aussenministerium seinerzeit die Schweizerinnen und Schweizer aufgefordert, das Land zu verlassen, weil die Gefahren, in diesem Land zu leben, wegen der bürgerkriegsähnlichen Zustände viel zu gross seien. Gleichzeitig wurde auch der Botschafter zeitweise zurückgerufen und die Botschaft geschlossen. Genau zum gleichen Zeitpunkt - ich weiss nicht, ob sich noch jemand daran erinnert - ist es geschehen, dass das EJPD genau das Gegenteil bezüglich desselben Landes deklarierte und erklärte, dieses Land sei in Bezug auf unsere Flüchtlingspolitik ein sicheres Land. Ich möchte die Frage hier nicht inhaltlich diskutieren, sondern darauf hinweisen, dass die Kohärenz im Einzelfall natürlich glaubwürdig umgesetzt werden muss. Von der Regierung können meines Erachtens beide Sichtweisen vertreten werden.

Ein weiteres Beispiel ist für mich die China-Politik der Schweiz, die Fragen aufwirft. Wir wissen, dass in China - das zeigen uns auch die Feststellungen von Amnesty International - nach wie vor Prozesse stattfinden, die der Uno-Menschenrechtsdeklaration im Verfahren und im Resultat klar widersprechen. Wir wissen auch, dass nach wie vor sehr willkürliche Festnahmen stattfinden. Wir wissen, dass sich China immer noch mit starken Mitteln dafür einsetzt, Tibet zu "sinisieren". All das ist dem EDA bekannt und wird auch vom EDA als solches wahrgenommen.

Auf der anderen Seite wird das Volkswirtschaftsdepartement aktiv im Bereich der Exportrisikogarantie. Dort gibt es eine Klassierung der Länder in die Klassen 1 bis 7, in welche die Länder aufgrund des Kriteriums eingeteilt werden, ob sie die Grundvoraussetzungen für eine Exportrisikogarantie erfüllen. In der Klasse 7 befinden sich jene Länder, die ausscheiden, die man effektiv nicht als Exportrisikogarantie-Länder betrachten kann, und in der Klasse 1 jene, die ohnehin in Frage kommen. China ist in Klasse 2 eingeteilt. Das ist für mich angesichts unserer Regierungspolitik und unserer Beziehungen eine unzutreffende Einstufung, wenn wir sie unter dem Titel der Menschenrechte anschauen.

Die "NZZ" hat mit Recht vor kurzem darauf hingewiesen, dass es nicht angehen kann, den so genannten Menschenrechtsdialog, den wir mit China führen, quasi als Mittel zu nehmen, um dann alle anderen Punkte fallen zu lassen, sei es bei der Exportrisikogarantie, sei es in unserer Haltung in der Uno-Menschenrechtskommission in Genf.

Ich möchte im Übrigen dem Herrn Aussenminister danken, dass er auch in diesem Jahr wiederum den Mut hatte, in Genf klar zu deklarieren, welche Länder nach Ansicht der Schweiz die Menschenrechtsdeklaration nicht achten. Es ist auch gut, dass er nicht nur China erwähnt hat, sondern eben auch die USA und deren Praxis hinsichtlich der Todesstrafe.

Ich möchte noch ein drittes Beispiel erwähnen, das die Exportrisikogarantie betrifft, nämlich die Haltung gegenüber dem Iran. Der Iran hat in diesem Parlament verschiedentlich zu Diskussionen Anlass gegeben. Der Bundesrat hat an sich in seiner Politik zur Exportrisikogarantie erklärt, das diese Garantie dann nicht gewährt werde, wenn in einem Land schwere und systematische Verletzungen der Menschenrechte vorkommen. Wir wissen, dass die heutige Regierung des Iran so eingestuft werden muss. Daher ist es nicht verständlich, wenn die Schweiz - das ist Mitte 1997, Ende 1997 geschehen - der gleichen Regierung diese Exportrisikogarantie gewährt. Das ist für mich nicht kohärent.

Das letzte Beispiel, das ich anführen möchte, ist die Waffenausfuhr, nämlich der Entscheid gegenüber Venezuela. Dieses Problem wirft für mich Kohärenzprobleme auf. 1998 hat die Schweiz entschieden, Venezuela Waffen zu liefern, die für den Einsatz im Guerillakrieg geeignet sind. Schweden hat kurz vorher einen gegenteiligen Entscheid gefällt, nämlich in der Meinung, dass diese Waffen in diesen Ländern - wie wir es auch an verschiedenen Beispielen erlebt haben - dazu dienen, Minderheiten mit Waffengewalt in Schach zu halten, und zwar unter Verletzung der Menschenrechte. Der Bundesrat hat die Frage damals diskutiert und in Kenntnis der Tatsache, dass die Waffen genau dazu dienen, trotzdem einen positiven Entscheid gefällt und diese Waffenlieferung zugelassen.

Ich denke, letztlich hängt die Glaubwürdigkeit unserer Menschenrechtspolitik davon ab, dass wir sie in der konkreten Handlung der Regierungspolitik dann auch umsetzen.

Ich möchte diese vier erwähnten Beispiele, denen ich nicht zustimmen kann, nicht so alleine stehen lassen. Es ist klar, dass in vielen Fällen auch richtig und kohärent zwischen den beiden Departementen entschieden worden ist. Ich möchte aber mit diesen Beispielen aufzeigen, dass in jedem Fall eine solche Koordination stattfinden sollte und nicht einfach von Fall zu Fall.

Ich bedaure, dass bis heute in der Bundesverwaltung kein Instrument existiert, das die Politik zwischen den Departementen überwacht und auch koordiniert.

Ich plädiere dafür, dass sich der Bundesrat ein solches Instrument der Koordination und Überwachung der Menschenrechtspolitik, wie sie in allen Departementen der Bundesverwaltung verfolgt wird, schafft.

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