Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2007-10-04
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Hier stellt sich die Frage, weshalb es in diesem Gesetz eine Befristung brauchen sollte. Dahinter steckt die Hoffnung, dass der Risikoausgleich nach fünf Jahren überflüssig wird, dass sich also die Versichertenstruktur innert der nächsten fünf Jahre so ausgleichen wird, dass die Solidarität gewährleistet ist. Ich denke, wir sind uns [PAGE 1664] eigentlich alle einig, dass das unrealistisch ist. Wir haben jetzt zehn oder elf Jahre mit diesem Risikoausgleich gearbeitet, und wir haben gesehen, dass die Kräfte, die die Risikoselektion fördern, immer noch sehr viel stärker sind, dass der Risikoausgleich nötiger ist denn je. Wir müssen ja wohl davon ausgehen, dass das auch in fünf Jahren noch so ist.
Die zweite Hoffnung ist, dass man bis in fünf Jahren ein anderes Instrument, ein besseres Instrument als den Risikoausgleich hat. Ich kann hier sagen, dass es auch aus meiner Sicht erfreulich wäre, wenn wir ein besseres Instrument als den Risikoausgleich hätten, und ich habe sehr grosse Erwartungen im Hinblick auf die Diskussion um den Hochrisikopool, den Herr Bundesrat Couchepin bereits angesprochen hat - nur: Wenn diese Alternative auf dem Tisch liegt, kommt es sowieso zu einer Gesetzesänderung, dafür brauchen wir keine Befristung in diesem Gesetz.
Die dritte Hoffnung im Zusammenhang mit dieser Befristung ist, dass damit der Druck, eine Alternative auszuarbeiten, höher ist. Nun, an dieses Argument glaube ich schon gar nicht: Wann hat schon mal eine Befristung in einem Gesetz so gewirkt, dass wir schneller arbeiteten, als wir es sonst getan hätten?
Es gibt aber Gründe, die gegen eine solche Übergangsfrist sprechen; ich nenne deren zwei:
1. Ich glaube, dass das Signal an den Markt falsch ist, wenn wir sagen, in fünf Jahren sei die Frage des Risikoausgleichs beantwortet. Eine mögliche Aufhebung in fünf Jahren verhindert nämlich bei den Kassen, dass sie effektiv die Strategie ihres Unternehmens ändern. Sie werden weiterhin zu einer Doppelstrategie gezwungen, sie müssen weiterhin auf Risikoselektion machen, weil sie ja damit rechnen müssen, dass dereinst der Risikoausgleich nicht mehr spielt und dass sie dann in einem Vorteil sein werden, wenn sie vorher kräftig Risikoselektion betrieben haben.
2. Es gibt eigentlich keinen Zweifel, dass diese Grundversicherung ohne Korrektur solidarisch ausgestaltet werden kann. Wie ich bereits erwähnt habe, wird, wenn es dereinst eine Alternative zum Risikoausgleich gibt, das Gesetz sowieso geändert werden müssen. Dann wird auch diese Befristung im Gesetz obsolet.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen, weil er Klarheit schafft und weil er die Alternativen ebenso befördert, wie wenn wir hier die Befristung drinlassen.