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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-10-03

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-10-03

Wortprotokoll

Es sind drei Punkte, wie Herr Maissen das erwähnt hat. Der erste Punkt betrifft die Bedeutung der Familie. Die Bedeutung der Familie wird durchwegs anerkannt, und es wird ihr durch eine Vielzahl von Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden Rechnung getragen. Weil gerade die Familienpolitik sehr stark föderalistisch geprägt ist, sind die Zuständigkeiten und Möglichkeiten des Bundes hier beschränkt. Im Rahmen seiner Kompetenz ist der Bund aber bestrebt, die Familienpolitik weiterzuentwickeln.

Zum zweiten Punkt, zur Familienbesteuerung: Es wird auf die Vernehmlassung zur Reform der Familienbesteuerung hingewiesen, die diesen Sommer durchgeführt wurde. Sie ist abgeschlossen, und die Botschaft soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. In allen bundesrätlichen Modellen ist ein Abzug für die Betreuungskosten und eine Erhöhung des Kinderabzuges vorgesehen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die kantonalen Steuern belastungsmässig mehr ins Gewicht fallen als die direkte Bundessteuer. Steuererleichterungen für Familien sind zudem nur ein Element des Kinderkostenausgleichs. Wesentlich sind auch die Familienzulagen. Hier liegt der Ball beim Parlament. Ich denke an die Parlamentarische Initiative Fankhauser (91.411). Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Vorlage der SGK-NR eine gewisse Vereinheitlichung und Lückenfüllung im Sinne eines Mindeststandards grundsätzlich befürwortet.

Noch kurz ein Wort zum dritten Punkt, zur Familienverträglichkeitsprüfung: Die Zentralstelle für Familienfragen im Bundesamt für Sozialversicherung prüft in ihrer Funktion als Koordinationsstelle für Familienfragen jeweils Anträge an den Bundesrat auf ihre Familienverträglichkeit. Damit ist auch ohne spezielle gesetzliche Verankerung einer Familienverträglichkeitsprüfung gewährleistet, dass die Familienpolitik auf der Ebene Bund kohärent und gezielt verwirklicht und auch weiterentwickelt wird.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.