Huber-Hotz Annemarie · 2007-09-17
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-09-17
Wortprotokoll
Wir sind bei der Behandlung dieser Vorlage wohl an einem Punkt angelangt, wo alle zu einem Kompromiss Hand bieten sollten. Ich möchte dies im Namen des Bundesrates tun, auch wenn der Bundesrat von der Notwendigkeit dieser Vorlage nach wie vor nicht überzeugt ist. Aber der neue Vorschlag der SPK scheint uns ausgewogen zu sein, und er entspricht in der Sache auch der neuen Haltung des Bundesrates. In Ergänzung zu seiner Stellungnahme vom 8. November 2006 hat er in einem Schreiben vom 4. Juli 2007 an die Staatspolitischen Kommissionen seine neue Haltung bekräftigt. Ich lese sie vor, damit die Haltung zuhanden der Materialien präzisiert ist. Der Bundesrat schreibt: "Betreffend die Empfehlungen des Bundesrates zu Abstimmungsvorlagen verweisen wir auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Praxis. Der Bundesrat hat noch nie eine von der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung abgegeben. Daran wird sich der Bundesrat auch in Zukunft halten. Er behält sich jedoch vor, in den Abstimmungserläuterungen auf eine eigene Abstimmungsempfehlung zu verzichten und nur jene der Bundesversammlung aufzuführen. Es muss dem Bundesrat auch weiterhin möglich sein, in den Erläuterungen darzulegen, welche Haltung er ursprünglich in den Reden vertreten hat, und auf Bedenken, die im Parlament von einer Minderheit oder von ihm selbst geäussert wurden, hinzuweisen."
Genau das wird in Absatz 3 des neuen Artikels 10a entsprechend vorgeschlagen. Ich glaube, insofern entspricht der neue Text auch der Haltung des Bundesrates. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies nur die Information im Vorfeld von Abstimmungen betrifft.
Insofern kann ich dem neuen Antrag der SPK zustimmen.