Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-09-17
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-17
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, doch auch noch ein paar kritische Bemerkungen zu diesem Kompromissvorschlag unserer Kommission anzubringen.
Meines Erachtens hätte man besser daran getan, am zweimaligen Nichteintreten unseres Plenums festzuhalten. Aber die Kommission war unter dem Slogan "Nützt's nüt, so schadt's nüt!", also "Nützt es nichts, so schadet es nichts!", expressis verbis davon beseelt, einen Kompromiss mit dem Nationalrat zu finden - natürlich in der Hoffnung, sich damit bessere Waffen im Kampf gegen die etwas böswillig als "Maulkorb-Initiative" gebrandmarkte Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" zu verschaffen. Ich konnte mich schon in der Kommission mit den neuen Anträgen nicht anfreunden, verzichtete aber auf einen Nichteintretensantrag.
Der wichtigste Teil des Kompromisses unserer Kommission liegt in Artikel 10a Absatz 3, der nämlich besagt, dass man den Bundesrat verpflichtet, auch parlamentarische Minderheitsmeinungen im Abstimmungsbüchlein darzulegen. Aber das ist ja bereits heute schon so vorgesehen, allerdings in noch besserer Form, denn der Hauptminderheit steht ja das Recht zu, ihre abweichende Meinung selber auszuformulieren und im Bundesbüchlein unterzubringen.
Auch mit der anderen Novität, nämlich dass dem Bundesrat gesetzlich untersagt wird, eine andere Abstimmungsempfehlung als diejenige der Bundesversammlung abzugeben, legiferieren wir nicht eben glücklich. Damit ritzen wir doch die Gewaltenteilung. Es kann doch in guten Treuen Fälle geben, in denen der Bundesrat vom Parlament überstimmt wird. Warum soll er dann zum Schweigen verpflichtet werden? Ich jedenfalls empfinde es als nichts anderes als eine Bevormundung des Bundesrates, was wir uns hier in Gesetzesform zu verankern anschicken. Aber wollen wir das wirklich? Was ist, wenn ein Mitglied des Bundesrates an irgendeinem Parteianlass oder in einem Interview trotzdem eine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Meinung abgibt?
Sie sehen, diese Überlegungen sind noch nicht zu Ende gedacht. Deshalb schloss ich mich dem Kompromissvorschlag der Kommission nicht an, und ich werde es auch heute in der Gesamtabstimmung im Plenum nicht tun, wenn es eine solche geben sollte.