Huber-Hotz Annemarie · 2007-09-17
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-09-17
Wortprotokoll
Die Frage der Umsetzung der vom Parlament angenommenen Motionen ist nicht nur angesichts der grossen Zahl, sondern auch angesichts der Bedeutung dieser Vorstösse nicht unwichtig. Mit Motionen werden bedeutende Fragen wie zum Beispiel die Sterbehilfe, die Steueramnestie oder die Presseförderung aufgegriffen. Das sind Vorstösse, die im Bericht der SPK des Nationalrates erwähnt werden.
Bei der vom Nationalrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision, über die Sie zu bestimmen haben, geht es aber nicht generell um die Umsetzung von angenommenen Motionen, sondern nur um jene Motionen, für welche die Abschreibung beantragt wird. Und diese Zahl ist wesentlich eingeschränkter. Für Motionen, die noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, aber zur Abschreibung beantragt werden, soll im Gegensatz zu heute eine ausführlichere Berichterstattung erfolgen.
Der Bundesrat hat sich gegen diese ausgeweitete Berichterstattung gewehrt, weil er bereits heute ausführlich Bericht erstattet über die Umsetzung der angenommenen Motionen und Postulate. Er möchte diesem Bericht nicht noch weitere Berichte nachschieben, zumal das Parlament den Bundesrat ja immer wieder zu mehr Sparen und zu effizienterem Handeln auffordert und verpflichtet. Weil es aber nur um Abschreibungsanträge geht, erachte ich das nicht als eine Grundsatzfrage, sondern vielmehr als eine Frage des guten Einvernehmens zwischen Bundesrat und Bundesversammlung. Zudem handelt es sich bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nur um eine Kann-Formulierung.
Deshalb verzichte ich darauf, am Antrag des Bundesrates auf Nichteintreten festzuhalten - vor allem natürlich auch in der Hoffnung, dass Sie sich im Gegenzug für etwas weniger Vorstösse und auch für schlichtere, effizientere Verfahren bei deren Behandlung einsetzen. Das gilt vor allem für die Behandlung von Vorstössen im Nationalrat.