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Maissen Theo · Ständerat · 2007-09-18

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-18

Wortprotokoll

Wenn es offenbar der Mehrheit der Kommission nicht klar ist, worum es geht, so hoffe ich, dass ich Ihnen das klarmachen kann, zumal ich bereits Frau Forster sagen muss: Es stimmt natürlich nicht, dass mehrere Organisationen gegen das Tourismusgesetz sind, sondern es ist Hotelleriesuisse, die das damit begründet hat, dass dieses Vorhaben mit der Frage der Landeswerbung vermischt werden könnte. Nachdem das abgehakt ist, ist auch dieses Argument hinfällig. Ich kenne keine andere namhafte Tourismusorganisation, die sich dagegen geäussert hat. Im Gegenteil: Diese Organisationen haben ja beim Gesetzentwurf mitgearbeitet.

Es handelt sich um ein bekanntes Thema: Es gab im Laufe der letzten Jahre eine Reihe von politischen Vorstössen, und es ist einfach so, Kollege Lauri: Man kann das ein Flickwerk nennen oder auf Neudeutsch gesagt vielleicht ein Patchwork. Es gibt mehrmals im Jahr oder alle paar Jahre eine Botschaft zu diesem Thema. Es gibt eine Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus, und jüngst gab es eine Botschaft über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus. Dann gibt es eine Botschaft über die Finanzhilfe 2005-2009 an Schweiz Tourismus, es gibt Berichte über Tourismuspolitik. Sie ersehen daraus: Weil wir kein klares Fundament haben, wird in verschiedenster Richtung immer wieder etwas gemacht. Von daher stehe ich dazu, dass ich in der Kommission gesagt habe, wir hätten heute gesetzlich gesehen und vom Konzept her ein Flickwerk.

Nun haben wir in diesem Rat das Anliegen bereits besprochen und Massnahmen beschlossen. Im Jahr 1999 haben wir mit den Legislaturrichtlinien für die letzte Legislaturperiode hier im Ständerat ein Postulat überwiesen mit dem Inhalt, es sei ein Tourismusgesetz zu schaffen. Was hat dann der Bundesrat gemacht? Er hat in der Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus im September 2002 darauf hingewiesen: "In der Vernehmlassung forderten gewichtige Kreise aus Politik und Wirtschaft ein Grundlagengesetz, um die Tourismuspolitik auf eine dauerhafte und für alle Anspruchsgruppen berechenbare Basis zu stellen." Weiter führt der Bundesrat aus: "Tatsächlich braucht ein Tourismusland wie die Schweiz Instrumente der Tourismuspolitik, sofern es nicht weiter an Bedeutung einbüssen will." Das hat der Bundesrat geschrieben und hat zugesagt, es brauche für diese Aufgabe ein entsprechendes Gesetz. In dieser Botschaft stellt er weiter in Aussicht, er werde in den nächsten Legislaturrichtlinien - also jenen für die nun zu Ende gehende Legislatur - entsprechende Massnahmen ergreifen.

Der Bundesrat hat dieses Versprechen nicht eingehalten, und daher denke ich, dass wir als Parlament nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet sind, das Heft in die eigene Hand zu nehmen. Die Gründe für eine Tourismuspolitik möchte ich ganz kurz in sieben Punkten erwähnen:

1. Es geht um die Bündelung von Massnahmen bzw. die Schaffung von Synergien durch den Erlass eines Rahmengesetzes. Wir können dann drei bisherige Erlasse und allenfalls weitere darin integrieren, nämlich den Kredit an Schweiz Tourismus, Innotour und das Beherbergungskreditgesetz.

2. Der Tourismus ist die drittgrösste Exportbranche der Schweiz. Der Tourismus ist eine standortgebundene Exportbranche, und trotz der Globalisierung kann das Angebot somit nicht in das Ausland verlagert werden. Es gilt deshalb die Kernelemente der Standortpolitik auch in einem Gesetz zu umreissen.

3. Die geänderten Ansprüche der Gäste erfordern eine permanente Anpassung des Angebotes. Die Tourismuswirtschaft ist aber nur begrenzt in der Lage, den erforderlichen Strukturwandel selber zu bewältigen.

4. Auch der verstärkte internationale Konkurrenzdruck zwingt zu Innovation, Kooperation und Diversifizierung mit den entsprechenden Mitteln.

5. Im Vergleich zum benachbarten Ausland hat es die Schweiz zu lange versäumt, ihre Mittel auch in die Angebotsentwicklung zu investieren. Darunter leidet die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz als Tourismusland.

6. Die Koordination mit den verschiedenen Sektoralpolitiken muss verstärkt werden.

7. Die Ausbildung und die Qualitätssicherung im Tourismus müssen verbessert und gestärkt werden, denn sie tragen ganz entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit bei.

All diese Punkte oder Teile davon sind heute entweder in der Gesetzgebung verstreut oder überhaupt nicht vorhanden.

Nun wurde immer wieder gesagt, dass eine parlamentarische Kommission nicht in der Lage sei, grössere Gesetzeswerke zu machen. Hierzu kann ich sagen, dass ein Vorschlag für ein Rahmengesetz vorliegt - es wurde vom Sprecher der Minderheit gesagt -, und die Gesetzgebung sollte deshalb durch die Kommission machbar sein. Die Verwaltung würde den Prozess sicher auch begleiten.

Nun noch zu zwei Bedenken, die seitens der Kommission eingebracht und auch von Herrn Lauri unterbreitet worden sind: Das erste Bedenken macht geltend, es gehe hier um mehr Finanzen. Das stimmt nicht. Wenn Sie den Entwurf ansehen, können Sie erkennen, dass dort ganz klar mit Leistungsvereinbarungen gearbeitet werden soll. Es sollen Finanzrahmen festgelegt werden, jeweils in Form von Zahlungsrahmen und entsprechenden Budgetbeschlüssen. Es wird mit diesem Gesetz kein Feld für neue Finanzierungen geöffnet, aber es werden die Grundlagen für die entsprechenden Diskussionen geschaffen.

Ein zweites Argument, das Herr Lauri eingebracht hat: Aus Erfahrung wisse man, dass die Selbsthilfe der Betroffenen zurückgehe, wenn man eine entsprechende Gesetzesgrundlage habe. Also, da müssten Sie mir noch Nachhilfeunterricht geben, damit ich das verstehe. Umgekehrt sagen Sie nämlich, das ganze Instrumentarium sei bereits vorhanden, man brauche kein Rahmengesetz. Dann hat dieses Instrumentarium, wenn es diese Wirkung hat, ja auch die Wirkung, dass die Selbsthilfe zurückgeht. Also, diese ganze Argumentation verstehe ich überhaupt nicht.

Nun, die Kommission hat gesagt, das Ganze sehe eher danach aus, als ob es um eine gesetzessystematische Lösung gehe, also darum, dass man Gesetze zusammenfasse. Ich hoffe, ich habe das hinreichend widerlegt. Ich habe versucht, Ihnen zu zeigen, dass es um das geht, was der Bundesrat in der seinerzeitigen Botschaft gesagt hat. Es geht um eine dauerhafte Grundlage. Es geht darum, dass die verschiedenen Anspruchspartner wissen, dass wir eine berechenbare Gesetzesgrundlage haben. Ich erinnere Sie nur an einen Punkt: Im Gesetzentwurf ist auch die Frage der Statistik [PAGE 692] enthalten. Es darf doch nicht mehr passieren, dass der Bund - ohne irgendwelche Leute, die betroffen sind, zu fragen, ob es notwendig ist oder nicht - einfach eine wichtige Statistik vorübergehend streicht. Das ist mit der Parahotellerie passiert. Weil keine klare Gesetzesgrundlage für den Tourismus da ist, konnte man das machen. Das ist einfach nicht akzeptabel, und wir sollten da Gegensteuer geben.

Ich hoffe deshalb, dass Sie das Vorgehen unterstützen und der Initiative Folge geben.

Zum Schluss möchte ich auch den hin und wieder - ich glaube, auch von Kollege Büttiker - zitierten Montesquieu erwähnen. Er hat einmal gesagt: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, keines zu machen." Ich wandle den Satz ab und sage: Wenn man aus drei Gesetzen eines machen kann, dann ist es nötig, dass man dieses Gesetz macht. Ich danke für Ihre Unterstützung.