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Maissen Theo · Ständerat · 2007-09-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Wir lesen im Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006 auf Seite 5234, dass sich die Schweiz bezüglich der Handlungsschwerpunkte vermehrt auf die Kernbereiche des Europarates zurückbesinnen wolle, nämlich auf Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit, und dass damit eine Reduzierung der Aktivitäten in Nebenbereichen verbunden sei. Das ist ein Punkt, den man auch in den letzten Berichten des Bundesrates zum Europarat fand. Man kann dann allerdings auf Seite 5246 dieser Botschaft zur Kenntnis nehmen: "Der Delegierte der Schweiz stellte dem Plenum die Beurteilung des Berichts der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) zur Kaninchenhaltung durch das Büro des Ausschusses vor. Die Revision der Empfehlungen zur Haltung des Rindviehs und der Empfehlungen zur Kaninchenhaltung wurde fortgeführt." Ich weiss zwar nicht, was die Kaninchenhaltung mit den Menschenrechten zu tun hat, aber offenbar wird hier auf zwei Schienen gefahren.

Was ich wirklich sagen möchte, ist nicht polemisch gemeint, sondern ist mir ein echtes Anliegen: Ich möchte wissen, ob man die Menschenrechte nur formell - juristisch, rechtlich - ansieht oder ob man auch der Meinung ist, dass die Menschenrechte auch den Bereich der Lebensumstände beinhalten, vor allem im Hinblick auf die neuen Mitgliedstaaten des Europarates, also auf die mittel- und osteuropäischen Staaten. Ich denke dabei an wirtschaftliche Strukturen, an die Chancen, an der wirtschaftlichen Entwicklung teilzunehmen, aber auch an Belange des Umweltschutzes. Ich wäre froh, wenn sich der Bundesrat einmal damit befassen und uns sagen würde, ob auch er dieser Ansicht ist. Vor dem Hintergrund meiner professionellen Tätigkeit interessiere ich mich als Mitglied der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates schwerpunktmässig für die Belange Raumordnung, Umwelt, Landwirtschaft und wirtschaftliche Entwicklung. Für mich sind das Bereiche, die auch mit den Menschenrechten zusammenhängen. Das habe ich, wenn ich mich recht erinnere, schon beim letzten Mal gesagt, und irgendwie fehlt mir eine Äusserung des Bundesrates, wie er das sieht, ob er seine Aktivitäten in Bezug auf Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit wirklich auf das rein rechtlich Formelle zurückführen möchte.

Dann möchte ich, wenn ich schon das Wort habe, doch noch auf einen Punkt zurückkommen, der mich natürlich auch hin und wieder beschäftigt. Auf Seite 5247 des Berichtes des Bundesrates können wir im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum sogenannten Berner Übereinkommen - es geht um die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume - lesen: "Ausserdem wurde auf Initiative der Schweiz die Situation des Wolfs in Europa geprüft. Der Antrag der Schweiz, den Schutz des Wolfs zu lockern, wurde dabei abgelehnt." Es ist ja ein Anliegen, das verschiedentlich diskutiert worden ist, dass man den Schutzstatus des Wolfes vom sogenannten Anhang 2 in den Anhang 3 verschiebt, damit man rascher handeln könnte, wenn es in der Schweiz Probleme mit Wölfen gibt. Andere europäische Staaten haben bereits dieses reduzierte Schutzniveau für den Wolf. Das sind vor allem Länder, welche bereits bei der Unterzeichnung dieses Übereinkommens Probleme mit den Wölfen hatten, nämlich in den 1980er Jahren. Die Schweiz hatte damals diese Situation nicht. Ich gehe davon aus, dass man sich dabei nicht gross überlege, ob Probleme mit Grosskarnivoren, also Wölfen und Bären, entstehen könnten, und man hat diesen hohen Schutz für Wölfe unterschrieben.

Ich wurde nun nach meinem Votum in der Kommission durch die Politische Abteilung I, durch Herrn Botschafter Christian Meuwly, über den Ablauf der Intervention der Schweiz informiert. Ich möchte für dieses Schreiben bestens danken. Er hat mich in diesem Schreiben darüber informiert, wie das Ganze abgelaufen ist, auch wie die rechtlichen Grundlagen sind. Nun müssen wir aber sehen, dass die Geschichte im Moment nicht zu Ende ist. Wie Sie in den Zeitungen gelesen haben, beschäftigt sich nun auch die Walliser Regierung intensiv mit dieser Frage; sie möchte diesen Schutzstatus auch ändern und hat sich offenbar bereits überlegt, ob man diese erwähnte Konvention kündigen solle, wenn man den Schutzstatus nicht ändern kann. Für mich kommt eine Kündigung dieser Konvention eigentlich nicht infrage, weil diese in Bezug auf den Schutz der Biotope und Lebensräume sehr wichtig und wertvoll ist. Aber ich möchte doch das Anliegen deponieren, bevor die ganzen Diskussionen weiter eskalieren - ich denke zum Beispiel an die Stellungnahmen der Walliser Regierung in den Medien; solche könnten dann gelegentlich auch von anderen Kantonen kommen -, nämlich das Anliegen, dass man hier mit Nachdruck bestrebt sein soll, den Schutzstatus in dieser Konvention zu ändern.

Ich möchte hier an sich den Vertretern der Schweiz, die sich damit befasst haben, nichts unterstellen, aber es kommt natürlich immer darauf an, wie stark man hier effektiv interveniert. Es gibt auch Gespräche zwischen den Sitzungen. Je nachdem, wie die Botschaften vermittelt werden, ist auch das Ergebnis der Verhandlungen anders. Ich möchte hier bei der Frau Bundespräsidentin das Anliegen deponieren, diese Angelegenheit weiterzuverfolgen.

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