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Fetz Anita · Ständerat · 2007-09-19

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen die Überlegungen Ihrer WBK zur Motion Bruderer, "Sportunterricht an Berufsfachschulen. Gesetze einhalten und Qualität sichern", mitteilen.

Worum geht es? Seit dreissig Jahren existiert in der Schweiz ein gesetzliches Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen, es geht um ein bis zwei Stunden pro Woche. Alle sind sich einig, dass dies sehr wichtig für die Gesundheitsvorsorge sei, und zwar gerade heute, wo wir ja immer mehr über die mangelnde körperliche Bewegung vieler junger Leute klagen und auch die daraus resultierenden Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem kennen. Das Problem ist, dass die Umsetzung des Sportobligatoriums in einigen Kantonen seit Jahren massiv stagniert. Rund ein Drittel der Kantone hält sich nicht an das Sportobligatorium, und darauf bezieht sich nun das Anliegen der Motionärin. Sie möchte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden.

Ihre Kommission hat sich vom Bundesamt für Sport informieren lassen, welches zusammen mit dem BBT in einem Projekt daran ist, gerade diese Massnahmen aufzugleisen. Wie gesagt, darüber liessen wir uns kurz informieren. Es soll bei diesem Projekt darum gehen, die Durchsetzung des Obligatoriums zu sichern und auch neue Methoden der [PAGE 705] Sportvermittlung aufzuzeigen. So weit, so gut, was das Engagement des Bundes betrifft; Sie haben ja gesehen, dass der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen. Auch der Nationalrat hat sie angenommen. Die Diskussion in Ihrer WBK war im Prinzip klar: In Bezug auf den Inhalt bestehen keine Differenzen. Ihre Kommission findet auch, dass die fehlbaren Kantone endlich vorwärtsmachen sollten. Das Projekt des Bundesamtes für Sport scheint uns dafür sehr gut zu sein.

Nun werden Sie sich natürlich fragen, warum denn Ihre WBK trotzdem die Ablehnung der Motion beantragt. Ich kann es Ihnen kurz und sec sagen: Weil es uns widerstrebt, den Kantonen, die fehlbar sind, Sanktionen aufzuerlegen. Dank der Tatsache, dass es einen Minderheitsantrag gibt, werden Sie jetzt aber die Möglichkeit haben, selber darüber zu entscheiden. Wenn Sie finden, in der Sache - in der wir uns ja einig sind - solle man durchaus ein Zeichen setzen, stimmen Sie dem Antrag Leuenberger-Solothurn zu. Wenn Sie finden, eigentlich gehe es ja vorwärts, aber die fehlbaren Kantone sollten selber etwas tun, dann stimmen Sie Ihrer Kommission zu.

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