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Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-19

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Die Kommission hat einstimmig, bei zwei Enthaltungen, entschieden, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Darauf hinzuweisen ist, dass auch dann, wenn die beiden Absätze betreffend die Durchführung von Hausdurchsuchungen gestrichen werden, die Wahl des Zeitpunktes einer Hausdurchsuchung immer verhältnismässig sein muss. Den Kantonen bleibt die Möglichkeit, im Dienstbefehl für die Polizei diesbezüglich Regelungen aufzustellen oder Weisungen für die Staatsanwaltschaft zu erlassen, beispielsweise dass an Sonntagen Hausdurchsuchungen nur in wirklich dringenden Fällen vorgenommen werden dürfen.

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