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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-09-19

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat legt uns seine Botschaft zur Weiterführung der Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte vor. Seit 2004 werden diese Massnahmen über einen Rahmenkredit finanziert. Somit beantragt der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft einen zweiten Rahmenkredit, der an den 2003 bewilligten Rahmenkredit anschliesst, dessen Mittel im Laufe des Jahres 2008 ausgeschöpft sein dürften. Der Antrag lautet auf 240 Millionen Franken für mindestens vier Jahre, beginnend am 1. Juli 2008. Der APK lag gleichzeitig der Jahresbericht 2006 des Bundesrates über Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung vor. Damit informiert der Bundesrat die zuständigen Kommissionen, wie es das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte seit 2004 vorgibt.

Damit hat der Bundesrat die Massnahmen, die er getroffen hat oder plant, umfassend dargelegt. Gleichzeitig hat er damit der Aussenpolitischen Kommission einen guten Einstieg in die Behandlung des Rahmenkreditbegehrens gegeben. Wir haben das Kreditbegehren und den Jahresbericht 2006 denn auch gleichzeitig behandelt und von der Förderung von Frieden, Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht durch die schweizerische Aussenpolitik insgesamt einen guten Eindruck erhalten. Wir haben deshalb wie üblich davon abgesehen, eine spezielle Diskussion über den Bericht im Plenum unseres Rates zu beantragen. Indessen sind Elemente des Berichtes in meine Berichterstattung eingeflossen. Friedensförderung und Vertretung der Menschenrechte liegen, neben unserer direkten Interessenvertretung, im [PAGE 696] Zentrum unserer Aussenpolitik. Wir spielen dabei eine Rolle, die auf uns zugeschnitten scheint: Wir sind durch keinerlei "hidden agenda" beeinflusst und hegen keine Hintergedanken; man glaubt uns das, und es wird geschätzt.

Unsere Tätigkeit und unsere Massnahmen gründen auf Recht und nicht auf Macht. Wir stehen mit allen Beteiligten im Dialog, ohne voreilig Partei zu ergreifen. Wir treten in der Regel - Ausnahmen mögen sie bestätigen - diskret und ohne Scheinwerferlicht auf. Wir gehören zu keiner festen Allianz und können so ringsum Brücken bauen. Deshalb hat unsere Friedens- und Menschenrechtspolitik in den letzten Jahren auch Erfolge verzeichnen dürfen. Stichworte dazu sind für die Friedensförderung etwa Nepal, Aceh in Indonesien oder Uganda. Schwerpunkte des Dialogs bezüglich Menschenrechten sind China, Vietnam und Iran. Erwähnt seien auch die schweizerischen Bemühungen beim Verbot von Antipersonenminen und beim Handel mit leichten Waffen. Zum zweiten Mal heute Morgen möchte ich auch die Mitwirkung unseres Landes bei der Schaffung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf positiv hervorheben.

Wie auch der Bericht 2006 aufzeigt, findet in letzter Zeit und nicht zuletzt auch aufgrund der parlamentarischen Diskussionen eine sowohl geografische wie auch thematische Fokussierung und Vertiefung der Massnahmen statt. Wir begrüssen dies nach wie vor, auch wenn uns klar ist, dass wir hier vor einem gewissen Dilemma stehen. Einerseits dürfen wir unsere Instrumente nicht an zu vielen Orten einsetzen, sonst hapert es mit der Wirkung. Andererseits müssen wir flexibel bleiben. Es werden deshalb künftig die geografisch zugeordneten Mittel zu 80 Prozent für sieben Schwerpunkte verwendet, 20 Prozent können flexibel eingesetzt werden. Schwerpunkte sind zurzeit Südosteuropa, Naher und Mittlerer Osten, Sri Lanka, Nepal, Sudan, die Region der grossen afrikanischen Seen und Kolumbien.

Auch thematisch findet eine Fokussierung auf acht Bereiche statt, in denen die Schweiz besondere Kompetenz aufweist: vom Föderalismus, von der Mehrsprachigkeit oder der demokratischen Kontrolle der Armee bis zu Fragen der Migration und des Menschenhandels. Gewicht wird auch auf das gute Zusammenspiel von zivilen und militärischen Mitteln gelegt. Diese Koordination ist ebenso notwendig wie jene der Friedensförderung, Menschenrechtspolitik und Entwicklungszusammenarbeit.

Der Rahmenkredit von 240 Millionen Franken erlaubt es der Schweiz, ihre Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung angemessen fortzusetzen. Er enthält gegenüber dem ersten Rahmenkredit eine moderate Erhöhung von 4 Millionen Franken pro Jahr. Die Schweiz ist damit eines der wenigen Länder, welches über einen Rahmenkredit in diesem Bereich überhaupt verfügt. Dies verleiht uns höhere Flexibilität, ohne dass Sonderkredite für besondere Bedürfnisse völlig ausgeschlossen wären. Zudem erhalten Parlament und Öffentlichkeit ein Gesamtbild der Aussenpolitik in der Friedens- und Menschenrechtsförderung, was zu deren gutem Image und der Wertschätzung in der Bevölkerung beiträgt.

Die durch den Rahmenkredit finanzierten Massnahmen werden im Übrigen heute nach den OECD-Kriterien zu rund 90 Prozent als öffentliche Entwicklungshilfe angerechnet. Sie sind damit Bestandteil der Zielerreichung eines BIP-Anteiles von 0,4 Prozent für die öffentliche Entwicklungshilfe. Die restlichen 10 Prozent betreffen im Wesentlichen Beiträge an Institutionen, welche noch nicht auf der entsprechenden OECD-Liste aufgeführt sind. Das EDA bemüht sich, auch diese Beiträge, die ebenfalls im Rahmen der Friedensförderung liegen, anrechnen zu lassen.

Wir erreichen mit den eingesetzten Mitteln zur Friedens- und Menschenrechtsförderung eine recht gute Wirkung. Diese Politik dient zur Herabsetzung von weltweiten Risiken, auch etwa des Risikos des Terrorismus. Sie hat positiven Einfluss auf die Migrationsproblematik, sie liegt auch im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, vor allem aber ist sie menschlich und sozial schlicht eine Notwendigkeit.

Das Konzept unserer Hilfe funktioniert. Sie finden zu Erfolgskontrolle, Steuerung, Projektmanagement, Controlling und Qualitätssicherung entsprechende Ausführungen unter Ziffer 5.5. der Botschaft. Das System entwickelt sich in eine gute Richtung, auch wenn es schwierig ist, die reale Wirkung der Anstrengungen wirklich zu messen.

Die APK steht einstimmig hinter der Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss über den Rahmenkredit. In der Detailberatung habe ich dann lediglich noch Bemerkungen zu Artikel 1 Absatz 1 bzw. zum Umfang des Rahmenkredites.