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David Eugen · Ständerat · 2007-09-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19

Wortprotokoll

Wenn ich das Postulat Langenberger und das Votum der Postulantin recht verstanden habe, kommt sie zum Schluss, dass die Zürcher Behörden nicht richtig gehandelt hätten. Da muss ich laut und deutlich widersprechen. Es ist noch nicht lange her, dass wir ein Tierschutzgesetz erlassen und uns sehr intensiv mit Tierversuchen auseinandergesetzt haben. Wir haben in Artikel 17 des Tierschutzgesetzes festgeschrieben, dass diese Versuche auf das unerlässliche Mass zu beschränken sind. Als Kriterium gilt insbesondere eine Interessenabwägung zwischen dem wissenschaftlichen Gewinn und dem, was hier an Leidzufügung gegenüber der Kreatur, insbesondere gegenüber den Primaten, zur Diskussion steht. Wenn die Behörden und nachher auch die Justiz in diesem Fall aus Zürich, der geprüft worden ist, zum Schluss kommen, dass kein hinreichender Gewinn vorhanden ist, dann ist es für mich auch in Ordnung, dass das so festgestellt wird.

Wir haben in früheren Diskussionen zu diesem Thema festgestellt, dass zum Teil über Jahre Forschungen ohne erkennbares Resultat durchgeführt werden. Über Jahre werden Tierversuche an Primaten angestellt, ohne dass etwas dabei herausschaut. Ich bin der Meinung, man dürfe von der Forschung verlangen, dass sie klar ausweist und dokumentiert, welches die Resultate sind, welches die Gewinne für die Gesellschaft und die Wissenschaft sind, wenn sie solche Primatenversuche durchführt. In diesem besonderen Fall, den die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich zu beurteilen hatte, hat sie nach meiner Überzeugung das Gesetz richtig angewendet. Sie hat eine Wertung der Interessen vorgenommen; das steht ihr auch zu. Ich fände es auch falsch, wenn wir als Parlament, als Gesetzgeber, die Grenzen der Gewaltentrennung überschreiten und sagen würden, es passe uns nicht, wie eine Justizbehörde in einem Einzelfall unsere Gesetze anwende. Das Gesetz sieht das Recht zur Interessenabwägung vor, und ich finde, es ist ein falsches Mittel, wenn man nachher zum Bundesrat geht und ihn bittet, er solle beurteilen, ob die Justiz, die hier kompetent ist, richtig gehandelt habe. Das Thema der Gewaltentrennung ist ja zurzeit in aller Munde, und in diesem Sinne wäre es auch aus diesem Grund nicht richtig, hier zu intervenieren.

Ich bin dazu bereit, wenn aufgrund des neuen Tierschutzgesetzes eine Praxis besteht, die sich über einige Jahre entwickelt hat. Dann geht es nicht um einen Einzelfall, sondern um eine Praxis. Dann kann man über diese Praxis diskutieren, kann darüber diskutieren, ob man die Limiten falsch gesetzt, den Justizbehörden die Rechte zur Interessenabwägung falsch eingeräumt hat. Dafür ist es, nachdem das Gesetz jetzt ein Jahr in Kraft ist, nach meiner Meinung noch wesentlich zu früh. Ich finde, jetzt muss sich die Praxis entwickeln, und die Leitplanken haben wir eben im Gesetz gesetzt.