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Schweiger Rolf · Ständerat · 2007-09-20

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-20

Wortprotokoll

Nur ganz kurz und im Wissen, dass man nach dem Bundesrat an sich nicht mehr plädieren sollte: Es ist aus dem Votum von Herrn Bundesrat Blocher der Eindruck entstanden, dass in Strafprozessen zumindest dem Grundsatz nach immer auch über die Zivilansprüche entschieden werde. Das ist in dieser Absolutheit nicht der Fall. In der überwiegenden Zahl der Strafverfahren werden strittige Zivilansprüche auf den Zivilweg verwiesen, und selbstverständlich hat der Geschädigte die Möglichkeit, auf dem Zivilweg seine Forderungen geltend zu machen. Wenn das abgekürzte Verfahren der EMRK widersprechen würde, wären die Verfahren in den Kantonen Zug und Tessin während Jahren nicht menschenrechtskonform gewesen. Ich glaube, dass sicher jemand auf die Idee gekommen wäre - davon muss man ausgehen, wenn man die Raffinesse der Verteidiger kennt -, das bei irgendeiner Instanz geltend zu machen. Das wurde nie getan.

Deshalb nochmals: Ich bitte Sie, dem Antrag Marty Dick zuzustimmen.