Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-24
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat entschieden, dass sich die Kostenübernahme nach dem Tarif, der für diesen Leistungserbringer gilt, richtet, wenn bei ambulanten Behandlungen aus medizinischen Gründen ein anderer Leistungserbringer beansprucht wird. Wir schliessen uns dem an. Wir sind aber der Meinung, dass die medizinischen Gründe nicht nur für die ambulanten, sondern auch für die stationären Fälle geregelt werden müssen. Wir haben das in Absatz 3bis aufgenommen. Wir schliessen uns hier an, aber nur für den ersten Satz.