Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-09-24
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Ich bin Herrn Schwaller sehr dankbar, dass er die Zusammenhänge zwischen der Regelung in Absatz 1bis und der Regelung in Absatz 3 aufgezeigt hat. Es wäre auch möglich gewesen, das alles in einem Aufwisch zu behandeln. Ich muss jetzt halt noch einmal auf einen Teil der Geschichte zurückkommen.
Ich pflege eigentlich immer die Quelle zu nennen, wenn ich etwas nicht selber erfunden habe: Mein Antrag kommt aus der Küche der Departemente Gesundheit und Finanzen des Kantons Solothurn und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Somit bin ich im Bismarck'schen Sinne ein Gesandter; ob ich auch ein Geschickter bin, wird sich noch weisen. Ich habe den Antrag zu Beginn der letzten Woche verteilen lassen, damit niemand überrumpelt wird. Die Echos sind nicht [PAGE 756] ausgeblieben. Ich habe mir viel Kritik angehört. Immerhin darf ich die geneigten Leserinnen und Leser darauf aufmerksam machen, dass der Wortlaut meines Antrages der ursprünglichen Fassung des Bundesrates von Absatz 3 entspricht.
Einige an dieser Diskussion Beteiligte sind klassische Wiederholungstäter, ich schliesse mich nicht aus. In der Erstberatung vom 20. September 2005 - diese Erinnerung müssen Sie mir erlauben - waren wir mit sehr lebhaften Reaktionen aus den Kantonen konfrontiert, und die Diskussion hier ergab, dass wir einem Antrag Wicki zustimmten, der eine Rückweisung an die Kommission vorsah, mit der Auflage, eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchzuführen. Einen Antrag, der verlangte, es sei für die Spitalfinanzierung eine tragfähige Lösung mit den Kantonen zu suchen, hatte ich damals zugunsten des milderen Antrages Wicki zurückgezogen.
Am 8. März 2006 stand die Vorlage erneut zur Beratung im Ständerat an. Zu Absatz 3 von Artikel 41 brachte ich, inspiriert durch meinen Kanton, auch damals einen Antrag ein, der dem heutigen sehr ähnlich war. Die Debatte damals ergab, beispielsweise in Voten von Herrn Schwaller, Frau Forster und Herrn Stähelin, dass das aufgeworfene Problem eigentlich durch Interpretation zu lösen sei. Ich zog dann meinen Antrag zurück und hatte den Eindruck, dass die Kantone grosso modo zufrieden seien.
Heute, in der Differenzbereinigung, liegt wiederum ein Vorschlag vor, der ganz offensichtlich die Kantone in Wallung bringt, wie vor zwei Jahren. Deshalb versuche ich diese Diskussion noch einmal aufzuwerfen. Jene, die es genau wissen möchten - ich bin gefragt worden: Was soll denn dieser Antrag? -, möchten allenfalls in der Botschaft auf Seite 5577 nachlesen, wie der Bundesrat seinen ursprünglichen Antrag begründet hat.
Ich komme zurück auf die freie Spitalwahl und zitiere wörtlich, was mir mein Kanton dazu schreibt - Ständeräte sind ja gelegentlich nicht nur Vertreter von Krankenkassen, sondern auch noch von Kantonen -: "Mit der freien Spitalwahl müssen die Kantone neu alle Spitalbehandlungen mitfinanzieren. Dies gilt insbesondere auch für die ausserkantonalen Spitalbehandlungen, die problemlos im Wohnkanton möglich wären." Der Kanton Solothurn verfügt nicht über ein kompaktes Kantonsgebiet, dementsprechend lassen sich 44 Prozent aller solothurnischen Patienten ausserkantonal behandeln, während es gesamtschweizerisch offenbar an die 14 Prozent sind. Das ist ein wichtiger Grund dafür, dass die mit der freien Spitalwahl verbundenen Zusatzkosten für den Kanton weit überproportional steigen. Mein Kanton rechnet mir eine Kostenfolge von jährlichen Mehrkosten in der Höhe von 60 Millionen Franken vor oder aber gegen 4 Prozent des Kantonsbudgets. Dass sich in dieser Situation nicht nur der Gesundheits-, sondern auch der Finanzdirektor und mit ihnen die ganze Regierung zur Wehr setzen, ist wohl verständlich. Mein Kanton fährt dann wörtlich weiter: "Die gewinnorientierten Zusatzversicherungen werden mit 60 Millionen Franken Steuergeldern subventioniert. Diese Umverteilung zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unseres Kantons ist inakzeptabel. Die freie Spitalwahl" - das geht ein bisschen auf das ein, was vorhin Herr Stähelin ausgeführt hat - "wird zudem eine erhebliche Kostensteigerung auslösen, insbesondere weil der sogenannte Wettbewerb unter den Spitälern über angebotsinduzierte Nachfrage erfolgt, was zu einer Mengenausweitung führt. Bezüglich der Spitalplanung wird ein Druck entstehen, öffentliche Spitäler zugunsten von Privatspitälern ohne effektiven finanziellen Nutzen zu schliessen." Daher finden die Kantone, findet auch mein Kanton, es sei die freie Spitalwahl in dieser Vorlage auszunehmen.
Herr Bundesrat Couchepin hat sich über die kantonalen Aufwallungen etwas lustig gemacht, indem er gesagt hat: Die sollen doch ein Referendum versuchen; freie Spitalwahl ist im Volk sehr populär. Das stimmt. Aber das Gegenteil davon stimmt auch: Wenn irgendwo in diesem Land ein Regionalspital geschlossen werden soll, dann gibt es regionale Aufwallungen, die bis zur Abwahl des kantonalen Gesundheitsdirektors führen. Ich nehme an, dass auch dieser Stimmung Rechnung zu tragen ist.
Es dürfte Ihnen wohl kaum entgangen sein, dass am vergangenen 17. September - das ist eine Woche her - an einer Medienkonferenz mehrere Kantonsvertreter die zur Behandlung anstehende Vorlage kritisch gewürdigt und dringend vor einem Schnellschuss in Richtung Einführung der freien Spitalwahl gewarnt haben. Damit es in Erinnerung gerufen ist: Es handelte sich um den Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Herrn Regierungsrat Dürr aus Luzern, um Herrn Landammann Hasler, Gesundheitsdirektor des Kantons Aargau, um Herrn Regierungsrat Gasche, Finanzdirektor des Kantons Bern, um Herrn Wanner, Finanzdirektor des Kantons Solothurn und Vizepräsident der Finanzdirektorenkonferenz, und um Herrn Staatsrat Burgener, Gesundheitsdirektor des Kantons Wallis. Parteipolitisch könnte man problemlos sagen, das sei ein klassischer Vierfärber und könne durchaus ernst genommen werden.
In einem Communiqué, das die Gesundheitsdirektorenkonferenz an diesem 17. September publiziert hat, wird zusammenfassend festgehalten: "Die mit der Revision vorgesehene Kostenverschiebung zulasten der Kantone ist jedoch inakzeptabel. Insbesondere ist die Frage der freien Spitalwahl aus der laufenden Revision zu streichen." Als wichtiger Grund wird in dieser Publikation erneut genannt, es sei anzunehmen, dass sich viele Leute lieber in einem Unispital behandeln lassen als in einem Regionalspital. Das verteure das System gleich doppelt. Unispitäler haben a priori höhere Kosten als Regionalspitäler. Die Regionalspitäler müssen die Kapazitäten für den Notfall dennoch aufrechterhalten, mit Kostenfolge bei schlechterer Auslastung. Die Kantonsvertreter haben an dieser Pressekonferenz die jährlichen Mehrkosten, die den Kantonen - insgesamt über alle Kantone berechnet - entstünden, auf annähernd eine halbe Milliarde Franken geschätzt. Diese Kostenberechnungen beziehen sich offenbar auf die ursprüngliche Lösung des Nationalrates. Nachdem die SGK-SR die Vorlage nur leicht zugunsten der Kantone modifiziert hat, sei es zulässig, von diesen Zahlen auszugehen, es sei denn, Kommission und Bundesrat wären heute in der Lage, andere Zahlen zu nennen.
Mich hat beeindruckt, dass die grössten Beträge bei den berechneten Mehrkosten in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach Kantonen, wie folgt aussehen: für den Kanton Basel-Landschaft 77 Millionen Franken, für St. Gallen 58 Millionen, für Solothurn 57 Millionen, für Aargau 36 Millionen, für Zürich 36 Millionen, für Thurgau 29 Millionen und für die Kantone Bern und Freiburg je 20 Millionen Franken. Ich bitte also darum, bei dieser Differenzbereinigung entweder auf die freie Spitalwahl gänzlich zu verzichten oder diese so stark einzuschränken, dass die von den Kantonen kritisierte Kostenfolge ausbleibt.
Sie erlauben mir zum Schluss noch einen kleinen Hinweis auf Artikel 41a, damit ich nicht nochmals reden muss. Dazu haben jene, die mich gesandt haben, festgehalten, Artikel 41a sei stark interpretationsbedürftig, es sei zum Beispiel unklar, ob der Leistungsauftrag des Standortkantons oder jener des Wohnortkantons gemeint sei. Dass die Kantone die zweite Variante bevorzugen, ist selbstverständlich. Es sei auch unklar, ob es im Ermessen des Standortkantons läge, die Aufnahme von ausserkantonalen Wahleingriffspatienten im Rahmen von Leistungsaufträgen zu unterbinden. Das hat an sich mit meinem Antrag nichts zu tun, aber vielleicht können Sie dazu präventiv im Rahmen der Beratung von Artikel 41a noch Stellung nehmen.
Ich bitte Sie also, meinem Antrag, den Sie jetzt dann zerzausen werden, am Schluss doch noch zuzustimmen.