Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-24
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat sich bei Artikel 3c Absatz 1 Buchstabe c für eine Erhöhung der Freibeträge ausgesprochen, um ein Zeichen zu setzen. Dabei fasste er eine moderate Erhöhung der Freibeträge um 50 Prozent ins Auge. Bei Alleinstehenden soll der Betrag um 12 500 Franken und bei Ehepaaren um 20 000 Franken erhöht werden. Bei Personen in eigener, selbstbewohnter Liegenschaft schlägt der Nationalrat einen [PAGE 768] Betrag von 112 000 anstatt 75 000 Franken vor. Wichtig ist gemäss Nationalrat, dass die Leute ihr Vermögen nicht aufzehren müssen und so nicht zu Sozialhilfeempfängern werden. Die Erhöhung gilt selbstverständlich für alle Betagten, die Ergänzungsleistungen beziehen. Gemäss Berechnung der Verwaltung ergäben sich damit Mehrkosten von insgesamt 66 Millionen Franken, wobei rund 70 Prozent oder 46 Millionen Franken zulasten der Kantone gingen.
Wir haben nach ausführlicher Diskussion entschieden, dass wir uns bei Artikel 3c Absatz 1 Buchstabe c dem Nationalrat anschliessen.
Zu Artikel 3c Absatz 1bis: Der Nationalrat will mit seinem Entscheid verhindern, dass Wohneigentümer mit geringem finanziellen Spielraum ihr Wohneigentum zwecks Finanzierung der Pflegekosten veräussern müssen. Durch die Erhöhung der Freigrenze auf 300 000 Franken, wie sie der Nationalrat beschlossen hat, soll sichergestellt werden, dass finanzschwache Eigentümer, die in der Regel in bescheidenen Verhältnissen leben, nicht ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung liquidieren müssen, um die Kosten der Pflege zu Hause zu bestreiten.
Wir empfehlen Ihnen, auch bei Artikel 3c Absatz 1bis dem Nationalrat zu folgen.