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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-25

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Der Nationalrat will eine Begrenzung der Kostenbelastung für die Pflege einführen. Der Rest soll von den Kantonen bezahlt werden. Gemäss einem Zusatzbericht der Verwaltung teilen sich die Zusatzkosten auf einen Beitrag der Versicherung und einen Restbetrag auf, der prozentual vom Versicherten mitgetragen wird. Wenn im Sinne einer statistischen Schätzung die Gesamtkosten berechnet werden, muss man von einer Mehrbelastung von 630 Millionen Franken für die Kantone ausgehen, wobei 152 Millionen an Subventionen und 168 Millionen an EL-Beiträgen entfallen, sodass die tatsächliche Mehrbelastung rund 310 Millionen Franken beträgt. Dies deckt sich auch mit den Schätzungen der Kantone, die eine Mehrbelastung der Kantone im Umfang von 300 bis 340 Millionen Franken prognostizieren. Die GDK macht zudem geltend, dass es nicht Sache der Kantone sein kann, dass Personen ohne finanziellen Bedarf von ihnen subventioniert werden müssen. Der Finanzbedarf der Pflegebedürftigen sei über die EL hinreichend gedeckt.

Die Kommission kann sich dem Anliegen des Nationalrates insofern anschliessen, als der Anteil der Kostenbelastung für die versicherten Personen begrenzt werden soll. Sie ist aber der Meinung - da besteht eine Differenz zum Nationalrat -, dass die Restfinanzierung, das heisst die innerkantonalen Restkosten, von den Kantonen in eigener Kompetenz geregelt werden soll. Im KVG haben wir nur zu regeln, was von der obligatorischen Krankenversicherung zu übernehmen ist. Wie die Kantone die restlichen Kosten begleichen, soll in ihrer eigenen Kompetenz bleiben. Es ist damit aber gesichert, dass der Versicherte höchstens zu 20 Prozent des Höchsttarifs belangt werden kann.