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Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-09-25

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-09-25

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat exakt die Meinung des Bundesrates wiedergegeben, und ich bitte Sie entsprechend auch, an Ihrer bisherigen Version festzuhalten.

Herr Maissen, nochmals - ich habe Ihnen das Konzept schon das letzte Mal dargelegt -: Der Bundesrat, das wissen Sie, wollte die Gewerbegrenze auf 1,25 Standardarbeitskräfte (SAK) erhöhen. Was wir heute machen, ist nicht eine Trotzreaktion, sondern die Beachtung des parlamentarischen Willens. Sie wollten dieser Konzeption nicht folgen, weil Ihnen das zu schnell gehen würde. Das Argument war, dass dieser Strukturwandel zu schnell gehe - das haben wir respektiert. Aber damit heisst es natürlich ebenso konsequent, dass unser Konzept vom Tisch ist; Sie haben uns ein anderes beschieden.

Wir haben mit unserem Konzept, mit der Erhöhung auf 1,25 SAK, vor allem auch dargelegt, dass man beim Generationenwechsel dann die höhere Gewerbegrenze anwenden würde, aber nicht bei bestehenden Betrieben. Wir haben dann hier bei Artikel 24b als Ausgleich für die grossen Schritte gesagt: Gut, für das Berggebiet und für die Nebenerwerbe schaffen wir einen Ausgleich. Dieser Ausgleich ist jetzt nicht mehr nötig, weil wir mit der heutigen Version den bisherigen Rechtszustand fortsetzen. Herr Frick hat zu Recht auf Artikel 5 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht hingewiesen - ich habe dies das letzte Mal auch schon dargelegt -, d. h. darauf, dass die Kantone damit diese Möglichkeit haben, die 0,75 SAK als Grenze für Bauten zur Errichtung von Nebenbetrieben aufrechtzuerhalten. Wenn Sie bei der Version des Nationalrates bleiben, dann fallen Sie hinter die bisherige Regelung zurück, das heisst, Sie bremsen den Strukturwandel gegenüber dem verlangsamten Tempo, das Sie schon beschlossen haben, nochmals ab. Ich finde, das hat nichts mit Dramatik zu tun, sondern es ist eine nüchterne Feststellung.

Raumplanerisch hat das Parlament auch soeben entschieden, dass man die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen - und hierzu legiferieren Sie ja - nicht übermässig ausdehnen will, gerade auch aus der Überlegung des sorgfältigen Umgangs mit dem Boden. Indem Sie aber zusätzliche Möglichkeiten für Bauten und Nebenbetriebe ausserhalb der Bauzonen schaffen, gehen Sie natürlich in eine andere Richtung. Deshalb ist das meines Erachtens auch unter diesem Aspekt nicht ganz klar. Ich bin überzeugt: Mit der Möglichkeit für die Kantone, auf 0,75 SAK herunterzugehen, ermöglichen Sie vielen Betrieben die Nebenerwerbstätigkeit, sodass damit ein gutes Einkommen erzielt werden kann. Das macht Sinn, und das will der Bundesrat auch nicht hintertreiben. 0,25 SAK entsprechen rund 6000 Betrieben, die hiervon betroffen sein können. Für diese 6000 Betriebe bleiben Sie bei der bisherigen Regelung, wonach Nebenerwerb auch in ausserhalb der Bauzonen liegenden Gebäuden möglich ist. Aber gehen Sie nicht darunter. Diese 6000 Betriebe sollen in den Genuss dieser Möglichkeit kommen, aber nicht mehr. Alles andere würde den Strukturwandel eben effektiv nochmals abbremsen, und das wäre für mich ein Rückfall hinter die bisherige Position.

Gestützt auf diese Ausführungen bitte ich Sie daher, bei Ihrem bisherigen Beschluss zu bleiben.