Maissen Theo · Ständerat · 2007-09-25
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-25
Wortprotokoll
Es ist etwas unüblich, dass ich als Nichtmitglied der WAK die Minderheit vertrete; aber da ich früh aufgestanden bin, ist das kein Problem.
Kollege Frick dramatisiert die Geschichte sowohl in raumplanerischer wie auch strukturpolitischer Hinsicht. Denn wir müssen sehen: Der Bundesrat hat diese Lösung vorgeschlagen, und wenn das der Fall ist, kann sie ja nicht so dramatisch und falsch sein. (Teilweise Heiterkeit) Der Bundesrat ist zu meiner Überraschung bei der letzten Diskussion zurückgekrebst. Ich hatte mich so gefreut, dass ich mich für einmal in der Agrarpolitik mit ihm treffe, und auch diesmal ist es nicht gelungen. Der Grund ist nur folgender, ich sage es einmal so: "Er trötzelet jetz es bitz." Denn er wollte bei den landwirtschaftlichen Gewerben, vor allem mit Wirkung im Erbrecht, im bäuerlichen Bodenrecht 1,25 Standardarbeitskräfte festlegen. Wir sind dann auf 1 Standardarbeitskraft zurückgegangen. Das hat auch eine raumplanerische Dimension. Wenn ein Landwirt ausserhalb der Bauzone bauen will, beispielsweise eine Wohnung, so kann er dies gemäss Version von Ständerat, WAK und Bundesrat nicht mehr tun, wenn er weniger als 1 Standardarbeitskraft aufweist. Ich kenne einen Fall, wo jemand mit einem an und für sich vernünftigen Betrieb für die Familie ein Wohnhaus ausserhalb der Bauzone bauen möchte; gemäss dieser Version kann er das nicht tun, weil er weniger als 1 Standardarbeitskraft hat.
Nun möchten wir eine Öffnung machen für Inhaber kleinerer Betriebe, die Landwirtschaft betreiben und noch einen Zusatzerwerb brauchen. 0,75 SAK, das heisst immerhin, dass eine Person zu drei Vierteln im landwirtschaftlichen Bereich arbeitet. Dann könnte sie noch zu 25 Prozent oder etwas mehr irgendetwas als Nebenerwerb machen, für den sie ein Gebäude braucht.
Nun müssen wir schauen: Was wollen wir in der Schweiz strukturpolitisch? Ich bin der Meinung, dass wir mit der neuen Agrarpolitik radikal auf dem besten Weg sind, monotone Landschaften zu schaffen. Wir haben dann strukturpolitisch den Effekt, dass landwirtschaftliche Betriebe - die an und für sich noch eine Existenz böten, wenn die Landwirte einem Nebenerwerb nachgehen könnten - keine Existenz mehr bieten, sodass die Landwirte aufgeben; vor allem in den schwächer besiedelten Gebieten, in Berggebieten, aber auch im ländlichen Raum im Mittelland haben sie keine Existenz mehr, und wir haben eine zusätzliche Abwanderung; das ist der Effekt.
Ich muss Sie auf einen weiteren Punkt noch einmal aufmerksam machen; das hat Kollege Frick nicht gesagt. Wir haben jetzt auf den 1. September eine Änderung des Raumplanungsgesetzes gehabt, wo diese Frage ebenfalls behandelt ist. Es gibt hier in einer Nuance einen Unterschied. In der neuen Regelung, die jetzt in Kraft getreten ist, ist die Bedingung, dass ein Zusatzeinkommen notwendig ist, nicht enthalten. Hier haben wir diese Einschränkung wieder drin; sie ist also in einem gewissen Sinne strenger, wobei das dann wieder korrigiert wird, durch Absatz 1bis, wo es heisst, das sei unabhängig vom Erfordernis eines Zusatzeinkommens usw. Ich denke, dass man bei der Gesamtrevision des Raumplanungsgesetzes, die ja offensichtlich ansteht, hier eine Übereinstimmung herbeiführen müsste.
Aber ich möchte Ihnen gerade aus Gründen der Strukturpolitik empfehlen, jetzt nicht zu grosse Schritte zu machen; das nun wäre nämlich ein grosser Schritt. Ich kann Ihnen in Zahlen jetzt nicht genau sagen, wie viele Betriebe betroffen sind durch diesen Unterschied von 0,25 SAK. Aber ich sage Ihnen, es sind Tausende Betriebe. Ein Teil dieser Betriebe, Kollege Frick, befindet sich auch im Kanton Schwyz, also in der Innerschweiz. Ich müsste als Bündner gar nicht gross für diese Geschichte einstehen, denn gesamtschweizerisch sind wir wie der Kanton Jura über dem Durchschnitt bei den Flächen und auch bei den Standardarbeitskräften. Aber es geht effektiv um Betriebe zum Beispiel in den Kantonen Tessin oder Wallis, es geht um Innerschweizer oder Zentralschweizer Betriebe, es geht um Betriebe in der Ostschweiz, im Toggenburg, in Appenzell usw. - dort sind diese Betriebe.
Ich empfehle Ihnen hier wirklich - Herr Kollege Leuenberger, dessen Minderheit ich begründe, hat vorher gesagt, ich hätte die Sache mit dem Verstand und mit dem Herzen intus -: Stimmen Sie mit dem Verstand und mit dem Herzen dem Antrag der Kommissionsminderheit zu, und folgen Sie damit dem Beschluss des Nationalrates.