Altherr Hans · Ständerat · 2007-09-26
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich dem Bundesrat für die rasche und wohlwollende Stellungnahme danken. Sodann habe ich meine Interessenbindung offenzulegen: Ich bin Stiftungsrat der Schweizerischen Stiftung des internationalen Sozialdienstes (SSI).
Die SSI unterstützt Personen, die Probleme, namentlich persönlicher und familiärer Art, im transnationalen Bereich haben. Die Stiftung arbeitet mit Partnern in über 140 Ländern zusammen. 23 Kantone haben mit ihr einen Leistungsvertrag geschlossen, damit sie im Einzelfall im Auftrag der Sozialdienste, der Gerichte, der Jugendsekretariate, der Vormundschaftsbehörden und auch der Betroffenen selbst Probleme sozialer und juristischer Art abklärt und nach Möglichkeit einer Lösung zuführt. Diese Probleme müssen grenzüberschreitender Art sein. In der Regel sind drei oder mehr Länder beteiligt. Im Rahmen dieser Leistungsaufträge wird die Stiftung von den Kantonen entschädigt, sofern Kantonseinwohner betroffen sind.
Das Netzwerk funktioniert so, dass Abklärungen und Auskünfte, die im Ausland eingeholt werden, unter den Partnern nicht verrechnet werden. Das hat aber zur Folge, dass niemand den Aufwand für die Behandlung der jährlich etwa 250 Anfragen aus dem Ausland entschädigt. Der Stiftung entstehen so Kosten von 250 000 bis 300 000 Franken, die mit Spenden bzw. mit unentgeltlichen Eigenleistungen gedeckt werden müssen. Die Spenden gehen zurück, was die Situation erschwert. In praktisch allen anderen Ländern, zumindest in den europäischen Ländern, wird der Aufwand für die Behandlung der Anfragen aus dem Ausland vollumfänglich vom Staat finanziert.
In der Motion geht es um die Übernahme dieser Kosten durch den Staat. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme ausdrücklich den Nutzen und die Leistungen der Stiftung. Er verweist auf die im Gesetzgebungsprozess befindliche gesetzliche Grundlage, welche Beiträge ermöglichen würde. Die erste Forderung der Motion, jene nach Anerkennung und Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, ist damit zwar formell noch nicht erfüllt, die Erfüllung steht aber unmittelbar bevor. Die zweite Forderung betreffend einen Leistungsauftrag und eine Mitfinanzierung wird vom Bundesrat ausdrücklich als "wünschenswert" und "naheliegend" bezeichnet.
Man kann also sagen, dass der Bundesrat die Erfüllung dieser Forderung in Aussicht stellt. Uneinigkeit besteht letztlich also nur noch in Bezug auf den Umfang des Leistungsauftrages und der Mitfinanzierung. Das ist aber nicht vom Parlament und schon gar nicht im Rahmen der Behandlung einer Motion auszuhandeln, sondern von den beteiligten Parteien, sprich von der Stiftung und vom zuständigen Departement bzw. eventuell von den zuständigen Departementen.
Da die Motion praktisch erfüllt ist, ziehe ich sie aus diesen Gründen zurück.