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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-09-26

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-26

Wortprotokoll

Ich bin in Bezug auf die Überprüfung des heutigen materiellen Erbrechts viel skeptischer. Das Erbrecht hat sich in der Praxis weitgehend bewährt! Bevor wir hier etwas ändern, müsste sich in der Praxis ein Änderungsbedarf zeigen. Bis jetzt habe ich diesen Änderungsbedarf noch nicht erkannt. Vielleicht haben andere Kolleginnen und Kollegen andere Erfahrungen gemacht. Aber ich meine, das heutige materielle Erbrecht der Schweiz, das Eugen Huber vor hundert Jahren geschaffen hat, ist so schlecht nicht - auch wenn sich die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse geändert haben; das ist zuzugeben.

Ein kurzes Wort zu diesem Postulat: Vielleicht habe ich das Postulat nicht ganz richtig verstanden. Aber wenn inskünftig im Erbfall die Enkel bevorzugt werden sollten, dann müsste ja immer eine Generation übersprungen werden. Ich mache ein Beispiel: Ich nehme Herrn Bundesrat Blocher, er hat mehr zu vererben als ich und wahrscheinlich auch mehr als Kollege Leuenberger. Seine Enkel müssten gegenüber seinen Kindern bevorzugt werden. Dann müssten aber seine Enkel, die einen Teil des Vermögens erhalten, diesen wiederum ihren Enkeln weitergeben - und nicht ihren Kindern. Ich weiss nicht, wie das im Einzelnen genau funktionieren soll. Das ist für mich ein Grund, zu sagen: Noli tangere; wir belassen es beim Erbrecht, das wir haben! Ich meine, erst wenn wirklich Missstände auftreten, sei es an der Zeit, sich zu überlegen, ob wir etwas ändern sollten. Ich schätze es sehr, dass in der Literatur über diese Frage nachgedacht wird; ich bin aber nicht sicher, ob in der Literatur auch die Antworten gegeben werden, die für die Politik entscheidend sind.

Ich bitte Sie also, dieses Postulat abzulehnen.

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