Escher Rolf · Ständerat · 2000-10-04
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04
Wortprotokoll
Mit der Strommarktliberalisierung verlieren die Gebirgsregionen einen ihrer letzten Standortvorteile. Ich möchte Ihnen kurz ein Beispiel aus meinem Kanton geben. Wir haben heute den so genannten "tarif valaisan". Was bedeutet das? Bei uns kostet die Kilowattstunde für die Haushalte und das Gewerbe gegenwärtig rund 5 Rappen weniger als im schweizerischen Durchschnitt. Die Kilowattstunde ist also praktisch ein Viertel billiger. Auch die Industrien sind im Wallis gut gehalten. Alusuisse beispielsweise kostet die Kilowattstunde 4 Rappen - in anderen Regionen ist es teilweise ein Mehrfaches. Natürlich zahlt der Kanton Wallis auch mit. Die ordnungspolitischen Gralshüter an der Spitze der Alusuisse-Lonza stört das in diesem Falle jedoch nicht.
Mit der Liberalisierung werden sich in der Schweiz die Preise für den Strom, die "matière brute", angleichen. Es wird keine spürbaren Unterschiede mehr geben. Beispielsweise werden die Preise für die Haushalte im Mittelland wohl etwa auf das heutige Niveau des "tarif valaisan" sinken. Wir verlieren also im Wettbewerb einen Standortvorteil - einen der letzten. Diesen Verlust haben wir zu akzeptieren. Wenn die Energie als "matière brute" in Zukunft in der gesamten Schweiz gleich viel kosten wird, so gilt dies jedoch nicht für die Verteilkosten. Die Verteilung kostet in den dünn besiedelten Gebieten spürbar mehr - nicht nur in den Gebirgsregionen, sondern beispielsweise auch im Jura, im Napfgebiet oder im Toggenburg. Es geht um Mehrkosten von etwa 3 bis 5 Rappen pro Kilowattstunde. Das geht ins "gute Tuch". Ein Beispiel: Für ein mittleres Hotel mit etwa 50 Betten, das für die Kilowattstunde 4 Rappen mehr bezahlt, macht das im Jahr rund 10 000 Franken aus. Das ist nicht akzeptabel; das ist wettbewerbsverzerrend. Wir müssen den Verlust eines Standortvorteiles schweren Herzens akzeptieren; aber die Umwandlung eines Standortvorteiles in einen weiteren Standortnachteil können Sie den dünn besiedelten Gebieten nicht zumuten. Das ist staatspolitisch nicht zu verantworten.
Darum bin ich froh, dass Ihnen die Kommission bei Artikel 6 praktisch einstimmig die Einfügung von Absatz 3bis beantragt. Damit entsteht eine Differenz zum Nationalrat. Wie die Kommissionspräsidentin dargelegt hat, werden wir im Differenzbereinigungsverfahren vielleicht einen noch besseren Text erhalten.