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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-04

Wortprotokoll

Wir ersuchen Sie, der Mehrheit zu folgen. Bei der Einspeisung auf unteren Netzebenen und der damit zusammenhängenden Eigenproduktion soll nicht die volle Vergütung verrechnet werden können, da mit der Eigenproduktion ein nicht unbedeutender Beitrag zur Entlastung der obliegenden Netze erfolgt. Die Vergütung der Netzbenützung soll daher nach dem so genannten Nettoprinzip und nicht nach dem Bruttoprinzip erfolgen. Das Nettoprinzip sieht vor, dass nur die tatsächlich beanspruchte Durchleitung angerechnet wird und nicht zusätzlich die Eigenproduktion, welche gar nicht in das Netz eingespeist wird. Es ist zwar richtig, dass der Minderheitsantrag auch vom Nettoprinzip ausgeht, aber er will nur die erneuerbaren Energien und die industrielle Eigenproduktion begünstigen. Energieeffiziente fossile Kleinanlagen ausserhalb der Industrie, also Wärme-Kraft-Koppelung und später dann auch Brennstoffzellen, wären davon ausgenommen.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.