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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-27

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-27

Wortprotokoll

Sie ersehen aus dem Schlusssatz Ihres Kommissionspräsidenten, dass wir uns selbstverständlich Ihrer Fassung anschliessen können.

Es ist eine redaktionelle Verbesserung. Sie entspricht der bundesrätlichen Botschaft, wo wir ausgeführt haben, dass der "Behandlungsplan" nicht immer schriftlich festgehalten werden muss. Sie nehmen es jetzt ins Gesetz auf, und damit sind wir einverstanden.