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preparatory:AB 78458

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Die neue Formulierung von Absatz 1 ergab sich aus einer eingehenden Diskussion in der Kommission. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass dieser Artikel eigentlich inhaltlich nicht nötig ist. Damit soll aber dem Anliegen der Ärzte Rechnung getragen werden, dass eine medizinische Behandlung gemeinschaftlich erfolgt. Der Arzt muss verantworten, was er macht, aber die betroffene Person muss beigezogen werden und sagen können, eine bestimmte Behandlung wolle sie oder wolle sie nicht. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass der Behandlungsplan nicht schriftlich festgelegt werden muss. Ein unnötiger Formalismus ist zu vermeiden; es ist eine praktikable Lösung notwendig. Es sollte nicht so weit kommen, dass der Patient stirbt, während der Arzt noch daran ist, den Behandlungsplan zu schreiben. (Heiterkeit)

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