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David Eugen · Ständerat · 2007-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich möchte noch eine Frage zum letzten Satz bzw. zur Dauer von sechs Wochen stellen. Aus welchen Gründen hat man diese Dauer auf sechs Wochen festgelegt? Das ist doch eine lange Dauer bezüglich der ärztlichen Einweisungskompetenz. An sich ist grundsätzlich ja die Behörde zuständig. Ich habe diese ärztliche Kompetenz immer als Dringlichkeitskompetenz verstanden für jene Fälle, wo die Behörde nicht innert nützlicher Frist entscheiden kann und man Massnahmen treffen muss, aber nicht für eine Dauer von bis zu sechs Wochen, wie es hier steht.

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