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David Eugen · Ständerat · 2007-09-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Ich finde, dass dieser Punkt schon wichtig ist; ich habe ihn aber etwas anders interpretiert, als es jetzt gerade von der Antragstellerin ausgeführt wurde.

So, wie ich das lese, ist das eine Kompetenzerteilung an die Kantone, das zu machen; das Bundesrecht steht dem also nicht entgegen. Aber es ist klar, dass der verfassungsrechtliche Rahmen gilt. Es braucht ein formelles Gesetz, immer wenn es um Zwangsmassnahmen geht, wenn man etwas mit Zwang macht. Im Weiteren gehe ich jetzt auch davon aus, dass die Kantone eigentlich den Standard halten müssen, der in den Artikeln 426ff. dieses Gesetzes vorgegeben ist. Also müssen sie dann halt alle diese Rechte in ihre Gesetze hineinschreiben, sonst werden sie vom Bundesgericht sanktioniert bzw. nicht zugelassen. Insofern vertraue ich darauf, dass die Kantone korrekte Gesetze erlassen.

Inhaltlich bin ich der Meinung von Frau Sommaruga, dass die Kantone die Zwangsmassnahmen genau und im Detail bezeichnen müssen. Dazu gehören auch das rechtliche Gehör, die Rekursmöglichkeiten und die Zuständigkeiten. Ich verstehe das nicht als Blankocheck, sondern als Berechtigung, dass die Kantone eigene Gesetze erlassen können, weil das Bundesrecht hier nicht abschliessend ist. Die Gesetze müssen aber bezüglich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, der persönlichen Freiheit usw. den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Wenn daher dieser Absatz so verstanden wird, ist er in diesem Sinne auch für mich akzeptabel.