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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-09-27

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-27

Wortprotokoll

Sie haben vom Kommissionspräsidenten eine Würdigung dieser Vorlage gehört; sie ist ja im Wesentlichen unbestritten. Wenn ich dennoch das Wort ergreife, so deswegen, weil diese Vorlage es verdient, dass zwei oder drei Gesichtspunkte noch speziell hervorgehoben werden.

Es handelt sich nämlich hier um ein Gesetz - man höre und staune -, das nicht mehr den behördlichen Schutz, also den Staat, vor die Eigenverantwortung stellt, sondern in die umgekehrte Richtung geht. Wir haben hier beim Erwachsenenschutz, wo es ja darum geht, die Schwäche und Hilfsbedürftigkeit Erwachsener irgendwie in den Griff zu bekommen, ein neues Institut; das ist die eigene Vorsorge. Das neue Recht sieht vor, dass handlungsfähige Personen für den Fall ihrer Handlungsunfähigkeit zum Voraus Vorkehrungen treffen können, für den Fall, dass sie urteilsunfähig werden sollten. Das Selbstbestimmungsrecht der Person kann damit also wenigstens ein Stück weit über den Eintritt einer allfälligen Urteilsunfähigkeit hinaus gerettet werden. Ich denke, das verdient es wirklich, als gesetzgeberischer Weg und gesetzgeberische Lösung speziell erwähnt zu werden. Ich spreche in diesem Zusammenhang auch von der Patientenverfügung.

Eine zweite wesentliche Neuerung, die meines Erachtens auch eine gute Tendenz aufweist, ist die Stärkung der Solidarität der Familie und damit die Entlastung des Staates.

Für zwei Bereiche werden hilfreiche Lösungen für urteilsunfähige Personen vorgesehen. Es geht darum, dass Ehegatten und eingetragene Partner unter bestimmten Voraussetzungen in gewissem Rahmen kraft des Gesetzes urteilsunfähige Partner vertreten. Auf der anderen Seite wird für den Fall, dass keine Patientenverfügung vorliegt, vorgesehen, wer in welcher Reihenfolge Urteilsunfähige bei medizinischen Massnahmen vertritt. Das sind zwei Gesichtspunkte, die der Erwähnung bedürfen.

Wenn ich schon das Wort ergriffen habe, möchte ich aber noch auf einen Punkt hinweisen, der mir etwas zu denken gibt: die Behördenorganisation. Herr Kollege Wicki hat die Stellungnahme des Präsidenten der KKJPD zitiert. Ich möchte festhalten, dass im neuen Artikel 440 ZGB in Bezug auf die Organisation der Erwachsenenschutzbehörde, die ja sehr viele Aufsichtsfunktionen hat, erklärt wird, es sei eine Fachbehörde, die von den Kantonen bestimmt werde. Aber auch wenn erklärt wird, die Kantone seien frei, wie sie das regeln wollen, so sind sie in Tat und Wahrheit nicht mehr so frei. Der Bund nimmt hier ganz eindeutig Einfluss auf die Behördenorganisation und damit auf die kantonale Organisationshoheit.

Wenn Sie die Botschaft zur Hand nehmen, dann können Sie auf Seite 7073 lesen, was man sich unter dieser Erwachsenenschutzbehörde vorstellt und was sie alles können muss. Die Kantone sind somit faktisch - faktisch - nicht mehr frei; diese Umschreibung der Fachbehörde lässt ihnen diesbezüglich im Grunde genommen keine grosse Freiheit. Freiheit besteht noch bei der Entscheidung, ob das eine Verwaltungs- oder eine Gerichtsbehörde sein soll. Aber wir gehen sehr weit. Es muss hier klar festgehalten werden, dass aufgrund dieser Vorschrift gewachsene Behördenstrukturen in den Kantonen nicht mehr aufrechterhalten werden können. Das ist so.

Ich habe völliges Verständnis, Herr Bundesrat Blocher, für diese Richtung, aber es muss einfach klar festgehalten werden, dass wir hier wieder eingreifen. Die Vormundschaftsbehördenlösung, wie wir sie in unserem Kanton, aber auch in vielen anderen Kantonen haben, kann nicht mehr aufrechterhalten werden; sie besteht darin, dass eine Gemeindebehörde das macht, unterstützt von einem Sekretariat. Das wird zu Ende sein. In diesem Zusammenhang möchte ich das unterstützen, was Herr Wicki gesagt hat und was der Präsident der KKJPD gesagt hat: Wir müssen vorsichtig sein, damit wir die Kantone in der Anpassung ihrer Behördenorganisation nicht überfordern. Ich erinnere an die ganze Geschichte mit den Zivilstandsämtern. Das ist jetzt abgeschlossen. Aber wir sind jetzt mitten in der Umsetzung - Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung, insbesondere dann aber auch die Frage betreffend das Staatsanwaltsmodell -, und wir müssen den Kantonen im Hinblick auf die Inkraftsetzung genügend Zeit geben, damit sie das verkraften können, Herr Bundesrat Blocher.

Wir sollten hier also etwas "step by step" vorgehen, damit diese Anpassungen in den Kantonen ruhig durchgeführt werden können. Sie müssen sehen, dass in unserem Kanton beispielsweise allein die Strafprozessordnung eine unglaubliche Diskussion über die Behörden und Gebietsorganisation auslöst. Um den politischen Prozess sauber führen zu können, braucht es entsprechend Zeit. Ich sehe ein, dass wir Neuerungen in der Behördenorganisation vornehmen, aber man muss sich bewusst sein, was das für die Kantone bedeutet.

In diesem Sinne bin ich selbstverständlich auch für Eintreten.

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