Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-27
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst etwas zur heutigen Praxis sagen und dazu, wie wir vorgehen, und dann vor allem etwas über die sehr zahlreichen Kontrollmechanismen, die hier funktionieren.
Das Bundesamt für Migration befragt unbegleitete und urteilsfähige minderjährige asylsuchende Personen persönlich zu ihren Asylgründen, und zwar erst nachdem ihnen ein gesetzlicher Vertreter zugeteilt worden ist. Begleitete Minderjährige über 14 Jahren werden systematisch angehört, begleitete Minderjährige unter 14 Jahren nur bei Vorliegen eigener Asylgründe. Die Altersgrenze von 14 Jahren ist aber nicht absolut, sondern als Richtschnur zu verstehen.
Seit dem 1. Januar 2007 wurde zudem für vorläufig aufgenommene Personen aus dem Asylverfahren der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Damit werden vor allem auch die Chancen für Jugendliche bei der Suche nach einer Lehrstelle erhöht, und es wird eine bessere Integration gefördert. Für integrierte Jugendliche können die Kantone dem Bundesamt für Migration jederzeit ein Gesuch für Härtefälle stellen, und das machen die Kantone auch. Diese Einrichtung haben wir jetzt neu eingeführt.
Die Kontrolle bei der Anwendung der Kinderrechtskonvention wird durch das Bundesverwaltungsgericht - das ist ein von der Verwaltung völlig unabhängiges Organ - wahrgenommen. Dieses beurteilt in letzter Instanz Beschwerden gegen Entscheide des Bundesamtes für Migration. Zudem hat das Bundesamt für Migration zuhanden des UN-Komitees für die Rechte des Kindes über all diese Fälle periodisch Bericht zu erstatten, und dieses Komitee gibt dann Empfehlungen an die schweizerischen Behörden ab. Wenn irgendein Fehler oder eine Unvollkommenheit festgestellt werden sollte, wird die Praxis geändert.
Ich bin der Ansicht, dass die gegenwärtigen Kontrollmechanismen im Asylbereich genügen und eine angemessene Anwendung des nationalen und internationalen Rechtes ermöglichen. Noch mehr Kontrollmechanismen würden die Sache ausserordentlich erschweren.
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.