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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-10-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-10-01

Wortprotokoll

Es tönt in der Tat nach aussen schon etwas eigenartig, wenn man sagt, dass Leute, deren Einkommen unter das Existenzminimum zu fallen drohe oder darunter liege, Steuern zahlen müssten. Aus einem solchen Anliegen kann man natürlich sozialpolitisches Kapital schlagen. Ich glaube aber, man muss die Sache nüchtern sehen und auf die 26 Kantone umlegen. Man muss die Situation der einzelnen Kantone analysieren, und man muss sehen, dass die Kantone in der Tat zunächst einmal Tariffreigrenzen haben. Vielleicht muss vorher noch gesagt werden: Der Eintritt in die Steuerpflicht ist in diesem Bereich sehr unterschiedlich. Wir haben es vorhin anhand des Beispiels Obwalden gesehen; man sieht es, wenn man es mit anderen Kantonen vergleicht. Dann kommt die Frage der Tariffreigrenzen, die eben auch kantonal festgelegt werden. Dann kommen die Sozialabzüge - es gibt Kantone, die Sozialabzüge für Personen in bescheidenen Verhältnissen kennen. Sie sehen im Rahmen ihrer Sozialabzugspolitik dieses Element im Grunde genommen auch vor. Dann gibt es Kantone, die Sozialabzüge für AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit tiefen Einkommen haben; auch dies ist ein ähnliches Element. Dann gibt es in vielen Kantonen die Möglichkeit eines Steuererlasses in besonderen Fällen, und Fälle wie die hier angesprochenen sind manchmal eben auch besondere Fälle.

Wenn man das alles gesamthaft beurteilt, kann man verstehen, dass die Kantone sagen: Wir wollen das Anliegen ja eigentlich schon erfüllen, aber lieber nicht, indem wir materielle Steuerharmonisierung betreiben, sondern indem wir den Steuerföderalismus auch in diesem Bereich weiterhin spielen lassen. Das führte dazu, dass diesem Projekt nur ganz wenige Kantone zugestimmt haben, und auch diese nur zögerlich. Man kann deshalb sagen - das hat der Kommissionssprecher auch dargelegt -, dass die Kantone diesem Anliegen heute weitgehend Genüge tun. Selbst die Kantone, die bereit wären, es zu akzeptieren, haben in diesem Zusammenhang Vorbehalte platziert, indem sie sagten, selbst wenn es eine formelle Harmonisierung gäbe, bliebe die Umsetzung gemäss der Philosophie des Steuerharmonisierungsgesetzes dann eben doch wieder bei ihnen.

Ein letzter Punkt: Der Bundesrat wollte und will sich aus demokratiepolitischen und staatspolitischen Gründen nicht gegen die Mehrheit der Kantone wenden, weil er sich sagt, dass die Kantone unter sich die Argumente ausgetauscht haben. Sie wissen, worum es geht. Sie wissen, Herr Leuenberger, wie hoch die Ausfälle sind. Die Ausfälle bei den Kantonssteuern sind in den einzelnen Kantonen bekannt, die Grössenordnungen sind da, es sind nicht einmal grosse Ausfälle.

Somit hat sich der Bundesrat der Meinung der FDK und damit der Kantone angeschlossen und Ihnen beantragt, diese parlamentarische Initiative abzulehnen. Er bleibt auch nach den Debatten, die in beiden Räten stattgefunden haben, bei dieser Empfehlung.