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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat sich an insgesamt viereinhalb Tagen intensiv mit der Thematik auseinander gesetzt. Vorerst liess sie sich durch verschiedenste Experten in das Thema einführen. Bereits das Hearing machte deutlich, dass sich die Marktöffnung im Bereich der Elektrizität im Widerstreit der Meinungen befindet. Während die einen einer möglichst raschen Marktöffnung positiv gegenüberstehen und einer einzigen Netzgesellschaft das Wort redeten, baten uns andere, die Öffnung zeitlich gestaffelt über die Bühne zu bringen und aus system- und ordnungspolitischen Gründen lediglich den diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. Im Lichte des Hearings erstarkte die Meinung in der Kommission, dass der Entwurf des Bundesrates wohl in der Mitte der verschiedenen Ansichten zu platzieren sei und als gute Grundlage qualifiziert werden könne. Doch zuerst zur Ausgangslage:

Überall auf der Welt - in den USA, in Japan, Südamerika und auch in Europa - ist die Öffnung des Elektrizitätsmarktes in vollem Gang. Diesem Trend kann sich die Schweiz als wichtige Drehscheibe des Stromhandels mitten in Europa nicht entziehen. Die Einbindung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft in den neu entstandenen europäischen Binnenmarkt, zu gleichen Bedingungen wie ihre EU-Konkurrenten, erfordert eine weit gehende Angleichung an europäische Regelungen.

Betrachten wir deshalb kurz die Eckpunkte des europäischen Rechtes:

1. Die Schaffung von Rahmenbedingungen für den Wettbewerb in der Elektrizitätsversorgung.

2. Die Marktöffnung: Die EU-Richtlinie schreibt eine Mindestöffnung der nationalen Elektrizitätsmärkte in drei Schritten vor. Bis 1999 mussten mindestens 26 Prozent des Marktes geöffnet werden. Bis 2002 müssen mindestens 30 Prozent und bis 2005 mindestens 34 Prozent geöffnet werden. Die Öffnung, das wissen Sie, ist aber in Tat und Wahrheit viel schneller vorangeschritten. Deutschland, Schweden, Finnland und England haben ihre Märkte voll geöffnet. Die effektive Marktöffnung geht denn auch weit über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. Zwei Drittel des Stromverbrauchs in der Europäischen Union sind bereits liberalisiert. Aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 16. Mai 2000 geht zudem hervor, dass sich die Kommission keineswegs mit 15 liberalisierten nationalen Märkten zufrieden geben will.

Der Gestaltung der Übergangsphase vom Monopol in den freien Markt kommt denn auch eine eminent wichtige Bedeutung zu. Dadurch kann u. a. der auf die Versorgungsunternehmen entstehende Marktdruck beeinflusst werden. In diesem Spannungsfeld plädiert die Stromversorgungsindustrie aus verständlichen Gründen für eine schrittweise, eher langsame Einführung des freien Marktes, während sich Endverbraucherorganisationen sowie einzelne politische Parteien für eine raschere Liberalisierung aussprechen.

Wir hier im Rat sind deshalb gefordert, für alle Teilnehmer am Strommarkt eine möglichst gute Lösung zu finden. Dabei müssen wir uns bewusst sein, dass im Strommarkt aufseiten der Erzeugung in der Schweiz heute ein Sonderfall besteht. [PAGE 663] In unserem Land versorgen nicht weniger als 1200 Elektrizitätsgesellschaften Bevölkerung und Wirtschaft mit Strom. Aus historischen Gründen sind diese Werke bezüglich Grösse, Art der Betriebsstruktur, Absatzgebiet und Liefermenge sehr unterschiedlich ausgestaltet. Weiter gibt es in der Rechtsform und in der Organisation Unterschiede. Wir finden sechs Überlandwerke, Kantons- und Gemeindewerke, lokale Genossenschaften, private Unternehmen und Partnerwerke. Die Versorgung wird über drei Stufen - Erzeugung, Übertragung und Verteilung - oder von der Produktion bis zur Verteilung wahrgenommen.

Im Unterschied zum Ausland spielt in unserem Land zudem die Wasserkraft eine zentrale Rolle. 56 Prozent des inländischen Stroms stammen aus der Wasserkraft. Die fünf Kernkraftwerke tragen etwa 40 Prozent dazu bei.

So gesehen ist die Struktur äusserst komplex. Notwendige Strukturanpassungen und Effizienzsteigerungen auf allen Stufen der Elektrizitätsversorgung sind daher unumgänglich. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist der Handlungsbedarf bei den mehrheitlich politisch geführten Unternehmungen gross.

Mit der zunehmenden Marktöffnung wird sich der Druck auf die fein gegliederte schweizerische Elektrizitätswirtschaft erhöhen, und es wird zu Verkäufen, Kooperationen und Fusionen kommen. Im Gegensatz zum Telekom-Markt haben wir es im Bereich der Elektrizität aber mit einem stagnierenden, bestenfalls schwach wachsenden Markt zu tun. Das heisst, Marktvolumen kann nur auf Kosten eines Mitbewerbers errungen werden.

Diese Ausgangslage lässt erwarten, dass der Wettbewerb im Elektrizitätsmarkt sehr intensiv wird und nur relativ wenige unabhängige Teilnehmer die Marktbereinigung überleben werden. Verschärft wird die Lage durch Überkapazitäten sowie durch die Stagnation auf der Seite der Verbraucher, die europaweit zu einem Käufermarkt führt.

Die Marktöffnung im Bereich Strom bringt wohl die weitest reichenden Veränderungen, die die Branche seit den Pionierjahren der industriellen Stromerzeugung zu bewältigen hat. Die Einführung von Wettbewerb verlangt von den ehemaligen Monopolunternehmen ein grundlegendes Umdenken und ein ungewohntes Mass an unternehmerischer Flexibilität.

Die Botschaft des Bundesrates vom 7. Juni 1999 zum Elektrizitätsmarktgesetz stellt im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf eine deutliche Verschärfung dar. Insbesondere der Zeitplan bis zur vollständigen Marktöffnung ist von neun auf sechs Jahre gestaffelt worden. Diese Verschärfung wird von der vorberatenden Kommission einstimmig unterstützt. Darüber hinaus spiegeln die gesetzlichen Rahmenbedingungen des EMG die Absicht des Gesetzgebers wider, einen geordneten Übergang in den Wettbewerb zu gewährleisten.

Die heutige Marktsituation, also ein bis zwei Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesvorlage, zeigt jedoch - und dessen müssen wir uns bewusst sein - eine ganz andere Realität: Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben fordern und erhalten heute schon Grosskunden und Wiederverkäufer Preisnachlässe in Millionenhöhe und wählen neue Versorger. Haushaltkunden hingegen müssen sich bis zur gesetzlichen Öffnung gedulden. Dass sich der Gesetzgeber angesichts dieser Tatsache nicht noch lange Zeit lassen kann, ist offensichtlich. Nach meiner Meinung sind National- und Ständerat jetzt gefordert, das Elektrizitätsmarktgesetz so rasch als möglich zu beraten und die Marktöffnung nicht weiter auf die lange Bank zu schieben.

Im Elektrizitätsmarktgesetz haben wir folgende Punkte einer Lösung zuzuführen: Netzzugang, Netzgesellschaft und deren Organisation, Service public und Marktöffnungsstufen. Nach der Ablehnung der Förderabgabe durch den Souverän hat die Frage der Erneuerung der Wasserkraft die Kommission ebenso beschäftigt wie die Frage der Erhaltung der Wasserkraft. Aus zeitökonomischen Gründen möchte ich mich beim Eintreten zu diesen Aspekten nicht äussern. Ich möchte nur vorwegnehmen, dass die Kommission der Meinung war, dass Energiepolitik und Strommarktliberalisierung auch nach der Ablehnung der Förderabgabe nicht zu verknüpfen seien.

Zu jenen Punkten, bei denen Bedarf an Meinungsbildung und Diskussion vorhanden ist, werde ich mich in der Detailberatung äussern.

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten.