Lauri Hans · Ständerat · 2007-10-01
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-10-01
Wortprotokoll
Nach all dem bereits Gesagten versuche ich mich relativ kurz zu halten und mich auf ein paar wenige Aussagen zu beschränken. Beide Standesinitiativen aus dem Jahr 2005 haben eines gemeinsam: Sie fordern ein neues, vereinfachtes Steuersystem, dem sie den Namen Flat Tax geben. Nach der heute gebräuchlichen Terminologie geht es in beiden Fällen aber nicht darum, sondern um eine Flat Rate Tax besonderer Ausprägung, also um eine Art Einheitssteuer. Das ist vielleicht für unsere politische Diskussion nicht entscheidend, aus Präzisionsgründen aber doch erwähnenswert.
Im Kanton Zürich wurde im vergangenen August das Projekt einer Easy Swiss Tax vorgestellt - ein dritter Begriff -, eines Systems, das der Idee einer Flat Rate Tax nahekommt, ohne ihr aber voll zu entsprechen. Obwohl die beiden Standesinitiativen bereits vor zwei Jahren aus der Taufe gehoben wurden, kann man davon ausgehen, dass ihnen in etwa dieses Modell vorschwebt. Dieses soll, im Vergleich zur heutigen steuerrechtlichen Regelung, wesentlich einfacher sein, Steuerentlastungen und ein höheres Wirtschaftswachstum bringen. Diese Ziele wiederum sollen insbesondere durch eine Individualbesteuerung mit einigen wenigen Einheitstarifen, wenigen Einheitsabzügen und einer Besteuerung der Sollkapitalrendite erreicht werden. Ich mache diese Einleitung, um zu klären, worüber wir überhaupt diskutieren.
Aus verschiedenen Äusserungen des Finanzdepartementes bzw. des Bundesrates und spätestens auch seit einem Seminar der Finanzkommission im Jahr 2005 ist bekannt, dass zurzeit in der Verwaltung verschiedene Systeme zur Verbesserung der Einkommensbesteuerung evaluiert werden. Diese aufwendigen Arbeiten sind zu begrüssen. Gleichzeitig hoffen wir, dass sie in überblickbarer Zeit zu einem Abschluss kommen und auch in überblickbarer Zeit umgesetzt werden können. Wie ich noch zeigen werde, wird dies nur möglich sein, wenn man sich von einer allzu grossen Revision distanziert.
Ich benütze die heutige Diskussion rund um die beiden Standesinitiativen, um in diesem Zusammenhang den Bundesrat zu bitten, bei dieser Gelegenheit nicht nur beispielsweise eine Flat Rate Tax bzw. eine Easy Swiss Tax oder andere weitgehende bzw. grundsätzliche Neuerungen zu prüfen. Vielmehr sollte man sich auch überlegen, wie mit wenigen, die bestehende und grundsätzlich bewährte Steuersystematik beibehaltenden, jedoch zielgerichteten Eingriffen ins bestehende DBG bzw. StHG rasch - das scheint mir auch wichtig - Verbesserungen realisiert werden können. Ausgangspunkt meines Wunsches ist, dass die heute vielbesprochene und in gewissen Kreisen sogar zum Dogma erhobene Forderung nach Einfachheit des Steuersystems wohl ein, aber eben nur ein erstrebenswertes Ziel darstellt. Allerdings kann dieses Ziel in einen unauflösbaren Konflikt mit anderen in der Verfassung verankerten steuerpolitischen Forderungen geraten, nämlich mit den hier auch schon genannten Geboten der Steuergerechtigkeit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Ein auf wenige Grundsätze und Massnahmen zurückgestutztes Steuersystem muss nicht auch eine gerechte Ordnung darstellen. Das aber ist ultimativ zu fordern - hier treffe ich mich mit Kollege Bruno Frick, im Kern auch mit Kollege David -, ohne dass ich das allerdings als die Vorstellung der SVP deklariere, da es hier in diesem Rat keine Deklarationen der Parteien gibt, obwohl auch wir natürlich die entsprechenden Auffassungen teilen.
Für mich hat im Zweifelsfall die gerechte Ordnung vor der heute noch populären Forderung nach Einfachheit und nach der Steuerdeklaration im Bierdeckelformat Vorrang. Die Popularität dieser Forderung wird spätestens dann schwinden, wenn die Debatte um die einzelnen, konkreten Auswirkungen beginnt. So habe ich beispielsweise grösste Mühe mit den kursierenden Ideen zu einer Sollkapitalrendite, also zu einem Staat, der mir vorgibt, wie viel ich eigentlich mit meinen Kapitalanlagen hereinholen soll, und dabei ausgrenzt, dass ich mit Kapital auch ein tief- oder nichtverzinsliches Darlehen geben kann. Ich habe Mühe mit bloss einigen wenigen Tarifstufen, aus den Gründen, die bereits erwähnt wurden - Stichwort: Progression -, oder mit einer wegen der Pauschalierung mindestens teilweisen Missachtung der effektiven Gewinnungskosten, zu denen ich wie Kollege David in weitem Umfang auch die Ausbildungskosten zähle, soweit sie der Generierung von zukünftigem Einkommen dienen. Generell glaube ich - und das möchte ich hier betonen -, dass im Zeitalter der EDV das Vereinfachungspotenzial etwas von seiner Brisanz verloren hat. Ich kenne in meinem Umfeld kaum jemanden, der nicht in relativ kurzer Zeit, in einer Viertelstunde oder in zwanzig Minuten, mit EDV seine Steuererklärung ausfüllt, und ich kann Ihnen sagen, dass in meinem Kanton in der Steuerverwaltung über 40 Prozent der Deklarationen von gar niemandem mehr angeschaut werden, sondern vollständig EDV-abgestützt abgearbeitet werden.
Was meines Erachtens allerdings nötig ist, sind eine allgemeine Durchforstung der bestehenden Abzüge im Rahmen des geltenden Systems und ein Verzicht auf stets neue Abzugsforderungen, wie sie selbst von Anhängern der radikal vereinfachten Einkommensbesteuerung gestellt werden, was allerdings - dies nur in Klammern - ihre Glaubwürdigkeit nicht fördert. Nötig ist auch, mit ausserfiskalischen Zielsetzungen in der Steuerpolitik - also mit dem Einsatz der Steuerpolitik zur Verfolgung von Lenkungs- und Umverteilungszielen - vorsichtiger und an Grundsätzen orientiert umzugehen. Hauptziel der Steuererhebung ist immer noch die Finanzierung der staatlichen Leistungen, wobei diese Finanzierung selbstverständlich massvoll, wirtschaftsverträglich und unter den Bedingungen des Steuerwettbewerbs zu erfolgen hat. Wer zu rasch auf die Realisierung ausserfiskalischer Zielsetzungen einschwenkt, gefährdet die [PAGE 859] Transparenz und mogelt die entsprechenden Umverteilungsbeiträge über Steuerabzüge an der ausgabenpolitischen Prioritätensetzung, an der Budgetkompetenz des Parlamentes und letztlich auch an der Schuldenbremse vorbei.
Zusammenfassend: Ich glaube nicht, dass in unserem Land eine grundsätzliche Veränderung des Steuersystems politisch erfolgreich sein kann. Seien wir uns auch bewusst, dass eine solche grundsätzliche Änderung bis zu ihrer Umsetzung in der Praxis mindestens fünf, wahrscheinlich aber eher gegen acht oder zehn Jahre brauchen würde. Es ist eine offene Frage, was dann in der Zwischenzeit mit dem geltenden Recht geschehen würde.
Abschliessend noch zwei Bemerkungen zum Antrag Reimann: Er hat kritisiert, dass die WAK diese beiden Initiativen in einem Paket, in einem Umgang, behandelt habe. Das ist falsch, wir führen nur eine gemeinsame Diskussion. Aber die Diskussion dazu - das haben die letzten Minuten gezeigt - erfolgt selbstverständlich durchaus sehr differenziert.
Es ist meines Erachtens auch nicht richtig, dass man der Initiative des Kantons Aargau folgen sollte, um damit ein Reservedruckmittel zu haben, sofern der Bundesrat nicht handeln sollte. Es wurde von verschiedenen Vorrednern darauf hingewiesen, dass das, was der Kanton Aargau fordert, derart komplex ist, dass das eben von einer Kommission nicht geleistet werden kann, womit auch - weil es offensichtlich ist - das Argument des Druckmittels entfällt. Ich spreche hier aus Erfahrung. Ich habe die Ehre, zurzeit eine Subkommission zur Frage der Ausbildungsabzüge zu leiten, und ich muss Ihnen gestehen: Hier habe ich in die Schlünde der Abgrenzungsprobleme hineingeschaut, dass es mich grauste! Wenn ich mir vorstelle, dass wir diese Arbeit hundertfach erledigen müssten, dann muss ich Ihnen sagen, dass wir dazu nicht imstande wären.
Deshalb schliesse ich mich selbstverständlich auch der WAK an. Eine andere Frage ist, ob nicht in diesem Rat eine Motion einreichen sollte, wer in Richtung Kanton Aargau marschieren will. Damit könnte der Bundesrat entsprechend beauftragt werden.