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Heberlein Trix · Ständerat · 2007-10-02

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Die ablehnende Stellungnahme des Bundesrates hat mich doch sehr enttäuscht. Die Flexibilisierung des Rentenalters wird vom Bundesrat, von unseren Kommissionen und vom Parlament, aber auch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder gefordert. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass allgemeinverbindliche und fixe Regelungen sicher nicht zielführend sind.

Die von mir vorgeschlagene Prüfung einer Zusatzrente wird vom Bundesrat im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, dass sie Mehrkosten von rund 250 Millionen Franken verursache. Dies stimmt wahrscheinlich dann, wenn der Bundesrat bei den Berechnungen allein davon ausgegangen ist, dass die von mir vorgeschlagene Prüfungsvariante eine Rentenberechtigung zusätzlich zur Maximalrente beinhalte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Um länger zu arbeiten, braucht es aber Anreize. Dies erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme; er unterstützt diese Zielsetzung. Diese Anreize könnten beispielsweise darin bestehen - wie dies die Stellungnahme eben auch erwähnt -, durch eine verlängerte Arbeitszeit die fehlenden Beitragsjahre bis auf die Maximalrente aufzustocken.

Wir sollten dabei aufgrund des von mir gewünschten Berichtes über verschiedene Modalitäten diskutieren können. Lesen Sie bitte noch einmal den ersten Satz des Postulates. Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters - und diese wird insbesondere bei der 12. AHV-Revision ganz klar im Vordergrund stehen - die Einführung einer Zusatzrente im Rahmen des Drei-Stufen-Modells, das von Herrn Bundesrat Pascal Couchepin ebenfalls in die Diskussion einbezogen wurde, nämlich Rentenalter 62, 65 oder 68 Jahre, zu prüfen und dem Parlament darüber einen Bericht zu erstatten.

In meinem Postulat habe ich ja bewusst offengelassen, wie die Ausgestaltung der Zusatzrente aussehen soll. Wichtig ist es aber, Anreize zu schaffen. Meines Wissens hat die Verwaltung sogar alternative Lösungen geprüft. Diese umfassen auch einen vollständigen Umbau der AHV, des Rentensystems, durch eine Ausweitung der Rentenskala auf fünf Stufen. Wichtig ist es aber ganz generell, Anreize für einen längeren Verbleib im Arbeitsprozess zu schaffen. Alle diese Fragen werden ja im Bericht des EDI, den wir eben erhalten haben, über die Alterspolitik, die verstärkt auf die Ressourcen der älteren Menschen baut, aufgezählt, gerade auch die Flexibilisierung und die Möglichkeiten eines Anreizsystems. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn vorurteilslos alle Möglichkeiten geprüft werden und dieser Bericht dann auch allen Interessierten zugänglich ist; dies im Zusammenhang mit der 12. AHV-Revision und nicht einfach als Einzelpaket, wie es hier meines Erachtens vom Bundesrat verstanden wurde. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat bei seinen Berechnungen bezüglich der Kosten vom geltenden System alleine ausging, ohne andere Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Dies ergibt sich auch aus seiner Stellungnahme vom 5. September 2007.

Das Drei-Stufen-Modell, ich habe es erwähnt, wird eigentlich auch von Ihnen als Zukunftsmodell propagiert. Dann müsste es doch auch im Interesse des Bundesamtes für Sozialversicherungen liegen, alle Anreize und alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Ziele erreicht werden können. Es müsste in seinem Interesse sein, auch die verschiedenen Konsequenzen klar auszudeutschen, seien es finanzielle oder in Bezug zu den übrigen Sozialversicherungen, insbesondere auch zur 2. Säule, stehende Konsequenzen. Sollten Sie dies bereits gemacht haben, ist dies auch kein Grund dafür, das Postulat als erfüllt abzulehnen. Das Parlament hat zumindest keine Kenntnis von Ihren Abklärungen. Ich möchte nur, dass diese Fragen im Rahmen der parlamentarischen Diskussionen nochmals abgeklärt und in einem Bericht zusammengefasst werden.

Ich ersuche Sie daher, dieses Postulat entgegen dem Antrag des Bundesrates anzunehmen. Auch wenn Sie sich vielleicht bereits aufgrund der ablehnenden Stellungnahme des Bundesrates eine Vormeinung in den Gruppen gebildet haben, wäre ich dennoch dankbar, wenn Sie klare Erkenntnisse erhalten, wenn die Abklärungen eines Tatbestandes erläutert und in einem Bericht zusammengefasst werden im Hinblick auf die 12. AHV-Revision. Mich interessiert dies, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Parlament sein werde.