Lexipedia

Fetz Anita · Ständerat · 2007-10-02

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Wir kommen hier zur hoffentlich letzten Runde der Behandlung der BFI-Botschaft. In der Kommission waren noch zwei Punkte zu bereinigen. Bevor ich inhaltlich auf die beiden Punkte eingehe, möchte ich Folgendes mitteilen: Die Kommission ist einhellig der Auffassung, dass bei diesem wichtigen Geschäft eine Einigungskonferenz zu vermeiden ist und dass die Entscheide des Nationalrates derart klar ausgefallen sind, dass wir Ihnen empfehlen, hier keine neuen Differenzen entstehen zu lassen, um nicht sozusagen auf den letzten Metern noch ein Risiko einzugehen.

Nun zu den Differenzen im Einzelnen: Die erste betrifft den Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung bei den Artikeln 1 und 4; die beiden gehören zusammen. Sie erinnern sich, darüber haben wir letzte Woche diskutiert: Es geht hier um die Erhöhung des Overheads für den Nationalfonds. Der Nationalrat hat am letzten Mittwoch mit 80 zu 57 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, beim Overhead an der Erhöhung um 100 Millionen Franken festzuhalten. Ihre WBK beantragt Ihnen nun ohne Gegenstimme, sich diesem Entscheid des Nationalrates anzuschliessen, und zwar aus folgenden Überlegungen:

Wir halten fest, dass der Overhead beim Nationalfonds sowohl den Universitäten als auch den Fachhochschulen [PAGE 874] zugutekommt. Somit wird in einem Bereich aufgestockt, in dem alle Bildungsinstitutionen profitieren, das heisst, die ursprünglich vereinbarte Balance innerhalb der BFI wird hier eingehalten. Wir möchten auch festhalten, dass es unzutreffend ist, mit Blick auf die Vergabepraxis des Nationalfonds von einer Benachteiligung anderer Bildungsinstitutionen - eben insbesondere der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten - zu sprechen, denn es ist im Gegenteil so, dass der Anteil der Fachhochschulen an den Gesamtbeträgen, die der Nationalfonds ausschüttet, massiv zunimmt. Die Fachhochschulen sind ja dazu verpflichtet, eigenständig Forschung zu betreiben. Es geht auch nicht einfach um eine unbegründete Aufstockung des Overheads. Es geht vielmehr darum, ein Instrument, das beide Räte für sinnvoll erachten und das von allen Parteien unterstützt wird, möglichst von Anfang an so umzusetzen, dass es wirklich funktioniert und dass man es dann auch evaluieren kann.

Es ist heute eine Tatsache, dass indirekte Forschungskosten - diese werden ja im Overhead abgegolten - bereits heute vielfach höher sind als 10 Prozent der Kosten eines Forschungsprojektes, insbesondere wenn Sie an die medizinischen, naturwissenschaftlichen und technischen Forschungen denken; da kommen natürlich auch Labor- und Apparatekosten dazu. Das heisst, mit der Annahme der Erhöhung wird nicht einfach aufgestockt, sondern es wird einem neuen, allseits gewünschten Instrument eine echte Chance gegeben. Die Kommission legt schliesslich Wert darauf, zu betonen, dass die Beiträge des Overheads keineswegs dem Schweizerischen Nationalfonds zufallen, wie fälschlicherweise immer noch sowohl zu hören als auch in den Protokollen zu lesen ist, sondern sie werden den Forschenden bzw. ihren Fachhochschulen und Universitäten vollumfänglich als Beitrag an die indirekten Forschungskosten weitergegeben. Eine letzte Überlegung: Es handelt sich bei diesem System um eine Massnahme, die dem Willen zur Förderung des Wettbewerbs bei der Vergabe der Forschungsmittel entspricht - und dafür sind wir ja auch alle.

In diesem Sinne beantragen wir Ihnen also, keine Differenz zu schaffen, sondern dem Nationalrat zu folgen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung: Falls Sie dem Antrag zustimmen, muss hier zwingend noch ein Hinweis zuhanden des Amtlichen Bulletins gemacht werden: Die vom Bundesrat beantragten 111 Millionen Franken entsprechen mathematisch gesehen der maximalen Pauschale von 10 Prozent. Wenn wir jetzt dem Nationalrat folgen und auf 211 Millionen aufstocken, muss die maximale Pauschale entsprechend auf 20 Prozent erhöht werden, sonst kann der Nationalfonds den für den Overhead freigegebenen Zahlungsrahmen nicht ausschöpfen. Diese formale Änderung wird also nachher ins Gesetz geschrieben; dort werden dann die Prozentsätze angegeben. Das hat aber inhaltlich keine Auswirkungen auf unseren Beschluss.