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David Eugen · Ständerat · 2000-10-04

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte den Antrag der Mehrheit unterstützen und auf einige Bemerkungen eingehen, die Herr Kollege Büttiker zum Antrag der Minderheit gemacht hat.

Es wird herausgestrichen, hier gehe es um den Wettbewerb. Wir alle wissen, dass es hier, beim Netz und insbesondere beim obersten Netz, dem schweizerischen Hochspannungsnetz, um ein natürliches Monopol geht. Eigentlich geht es darum: Wer soll dieses natürliche Monopol besitzen und auswerten dürfen? Herr Büttiker ist der Meinung, man solle es Privaten überlassen, dieses Monopol auszunützen. Es ist ihm auch gleichgültig - und das macht mich betroffen -, dass das dann irgendwo im Ausland geschehen soll. Man ist also bereit, irgendwo in ausländischen Konzernzentralen entscheiden zu lassen, was mit dem schweizerischen Hochspannungsnetz, das das Rückgrat unserer Stromversorgung und ein Hauptelement der baulichen Infrastruktur dieses Landes darstellt, geschehen soll. Das ist eigentlich die Frage, die sich stellt - nicht jene des Wettbewerbs. Denn derjenige, der das einmal besitzt, wird nicht mehr unter Wettbewerb stehen, sondern dieses Monopol dann ausbeuten können.

Ich bin der Ansicht, dass es hier nicht nur um privatwirtschaftliche Interessen geht. Hier geht es auch um nationale, um Landesinteressen, und dies auf lange Sicht. Ich bin dezidiert ein Vertreter der Meinung, dass wir die wichtigsten Infrastrukturbauten dieses Landes auch auf lange Sicht in unseren Händen behalten müssen. Ich teile die Ansicht nicht, dass man dies hier alles den grösseren ökonomischen Einheiten, die sich im Ausland bilden, preisgeben soll. In diesem Fall würden es insbesondere deutsche oder auch italienische Interessenten sein, die dieses Hochspannungsnetz natürlich für sich in Anspruch nehmen wollten. Warum? Sicher, um ihre eigenen Interessen zu realisieren, nämlich den Strom durch die Schweiz hindurchzuleiten. Die Interessen der Schweiz und der schweizerischen Stromversorgung würden da sicher in den Hintergrund treten, denn diese sind nicht das Hauptinteresse, das diese potenziellen Käufer des Netzes an den Hochspannungsanlagen haben. Mit anderen Worten: Bei diesem Entscheid geht es um die Frage, ob wir die öffentlichen Interessen der Schweiz mehr gewichten als die privaten Interessen der möglichen Verwerter dieser Anlagen.

Ich stehe ganz klar auf dem Standpunkt, dass wir hier, beim Hochspannungsleitungsnetz, bei der obersten Ebene, die Infrastrukturinteressen der Schweiz in den Vordergrund stellen müssen. Ich möchte nicht verhehlen, dass ich es auch bedaure, dass es Schweizer Unternehmen waren, die in den vergangenen zehn Jahren wichtige Teile unserer Infrastruktur bereits aufgespaltet und auch nach aussen verkauft haben, obwohl es ohne weiteres auch möglich gewesen wäre, in der Schweiz eine starke Gesellschaft zu bilden, die nachher auch europäische Bedeutung gewonnen hätte. Davon redet heute gar niemand mehr. Heute geht es nur noch darum, das zu verkaufen, was wir haben. Diese Position kann ich nicht teilen. Ich bin der Meinung, dass wir gerade in diesem Punkt als Gesetzgeber zu dieser wichtigen Infrastrukturaufgabe, die wir im Landesinteresse erfüllen müssen, jetzt auch klar Farbe bekennen müssen.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen. Sie sehen auch, dass die Mehrheit diese Zielrichtung mit dem Antrag zu Artikel 8bis - man muss das zusammen lesen - auch noch klar zum Ausdruck gebracht hat, indem sie sagt, wie diese Netzgesellschaft strukturiert sein soll: Auch Bund und Kantone sollen in dieser Netzgesellschaft Sitz und Stimme haben, und - das ist richtig - laut Artikel 8bis Absatz 4 muss die Gesellschaft "eine schweizerische Beherrschung sicherstellen".

[PAGE 683] Wenn Sie der Minderheit folgen, können Sie all dies nicht sicherstellen. Ich bitte Sie daher, dies nicht zu tun.