Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-10-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-10-04
Wortprotokoll
Ein Verbot der Grundverschlüsselung oder die Schaffung von Offenheit auf der Ebene der Verschlüsselung reicht nicht, um echte Wahlfreiheit zu gewährleisten. Die Set-Top-Box ist nicht nur mit der Verschlüsselung ans Kabelnetz gebunden - da liegt, glaube ich, die Hauptursache für die weitgehend technische Differenz, die wir als Grundlage für eine politische Differenz haben -, sondern auch mit dem Betriebssystem. Set-Top-Boxen enthalten, ähnlich wie ein PC, eine Art Betriebssystem, welches die Kommunikation zwischen dem Kabelnetz und der Set-Top-Box ermöglicht. Nur dank diesem Betriebssystem können die Zuschauerinnen und Zuschauer die angebotenen Zusatzdienstleistungen nutzen.
Das wurde jetzt von Frau Sommaruga bestritten. Es handelt sich etwa um den Mehrkanalton. Es handelt sich, entgegen dem, was Sie sagten, eben doch um die Aufbereitung von Programmen für Hörbehinderte. Es ist so, dass ohne dieses Gerät die Behindertensprache, also die Gebärdensprache, nicht empfangen werden kann. Das gilt auch für den Teletext und für die Informationen, welche für das Programmieren eines Videorecorders nötig sind. Dieses Problem kann man nur mit einer Standardisierung des Betriebssystems lösen. Dazu ist es heute zu früh, denn international hat sich noch kein Standard durchgesetzt.
Da der Markt der Set-Top-Boxen internationale Dimensionen aufweist, kommt auch ein schweizerischer Alleingang nicht infrage. Das würde zu teuren Boxen führen, und man liefe Gefahr, einen Standard vorzuschreiben, der sich international nicht durchsetzen wird. Immerhin besteht eine gesetzliche Grundlage, sodass das UVEK entsprechende Vorschriften machen kann, wenn internationale Standards existieren. Auch wenn heute keine Wahlfreiheit besteht, liegen die Preise für Set-Top-Boxen wegen des Wettbewerbdrucks durch Bluewin-TV und wegen der Interventionen des Preisüberwachers kaum mehr über den Selbstkosten.
Schliesslich wäre eine einseitige Regulierung zulasten der Kabelnetzbetreiber aus wettbewerblicher Sicht problematisch; auch die Swisscom müsste gezwungen werden, in ihrem Bluewin-Angebot eine freie Wahl bei den Set-Top-Boxen zu ermöglichen. Wir haben das letzte Mal darüber gesprochen: Entsprechende Vorgaben sind hier aus rechtlichen und technischen Gründen noch schwieriger zu realisieren als bei den konventionellen Kabelnetzen. Der Wettbewerb [PAGE 941] zwischen den verschiedenen Systemen wird mittelfristig eine echte Wahlmöglichkeit für das Publikum schaffen und tiefe Preise bei den Gesamtangeboten unter Einschluss der Set-Top-Boxen sichern.