Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-10-04
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Ich behellige Sie nun schon zum dritten Mal mit dem Thema "digitales Fernsehen". Aber dieses Thema ist sehr wichtig, und ich habe einfach Mühe damit, wie der Bundesrat über konsumentenpolitische, vor allem aber auch über wettbewerbspolitische und energiepolitische Überlegungen hinweggeht. Nachdem der Ständerat meine letzte Motion, die den Bundesrat beauftragt, das Strompotenzial bei den Set-Top-Boxen zu nutzen, angenommen hat, stehen in meiner heutigen Motion konsumenten- und wettbewerbspolitische Anliegen im Vordergrund.
Ich möchte nicht verhehlen, dass ich von der Stellungnahme des Bundesrates doch sehr enttäuscht bin und dass mich seine Argumente keineswegs überzeugen. Ich möchte das [PAGE 940] noch einmal in aller Deutlichkeit sagen. Mit der heutigen Regelung können Kabelnetzbetreiber Geld verlangen für etwas, was sie selber absolut frei und gratis beziehen. Die Konsumenten aber haben bereits mit der Abonnementsgebühr für die Leistungen des Kabelnetzbetreibers bezahlt, und nun müssen sie für den Empfang dieser Fernsehkanäle noch einmal bezahlen, und zwar selbst dann, wenn es sich um öffentliche Fernsehkanäle handelt, für welche sie mit der Radio- und Fernsehgebühr ja auch schon bezahlt haben. Das alles ist nur deshalb möglich, weil die Kabelnetzbetreiber die Programme - ich betone es noch einmal -, die sie selber gratis beziehen, verschlüsseln und dadurch die Konsumenten zwingen, ganz bestimmte Geräte zu beziehen, mit denen diese Programme entschlüsselt werden können. Ich meine, wir haben allen Grund, dieses Vorgehen nun endlich zu unterbinden und diese Verschlüsselung im Bereich der Grundversorgung für das digitale Fernsehen zu verbieten.
Das Argument des Bundesrates, man könne mit dieser Grundverschlüsselung das Schwarzhören und -sehen wirksamer bekämpfen, kann ich so nicht stehenlassen. Dass sämtliche Schweizer Haushalte gezwungen werden, ihre Fernsehapparate mit bestimmten Set-Top-Boxen auszurüsten, nur weil es Schwarzseherinnen und -seher geben könnte, ist nun wirklich unverhältnismässig, abgesehen davon, dass es mittlerweile im Internet längst auch Entschlüsselungssoftware gibt, die sehr gut funktioniert.
Es ist wichtig zu wissen, dass es heute regionale Kabelnetzanbieter gibt, die nach wie vor und bestens ohne Grundverschlüsselung auskommen. Das Problem kann also nicht so gravierend sein. Ich betone es nochmals: Für Pay-TV sollen die Konsumenten selbstverständlich etwas bezahlen, aber hier ist die Rede von öffentlichen, freien und unentgeltlichen Fernsehkanälen, also ausschliesslich vom Grundangebot.
Das Argument des Bundesrates, dass ohne ein bestimmtes Betriebssystem bestimmte Zusatzdienste nicht empfangen werden können, ist zwar richtig, aber wie das Wort sagt, handelt es sich hier um Zusatzdienste. Ich bitte Sie, dem Konsumenten den Entscheid zu überlassen, ob er zum Beispiel einen elektronischen Programmführer braucht oder nicht. Was der Bundesrat zur Aufschaltung von Sendungen mit Gebärdensprache schreibt, stimmt leider nicht einmal. Gebärdensprache kann man nicht aufschalten; das ist bei keiner Box möglich. Aber jede Box - eben nicht nur jene, die man zwangsweise beziehen muss - kann Untertitel einblenden. Der Entscheid, ob der Konsument einen eingebauten Festplatten-Videorecorder braucht oder nicht, können Sie ruhig ihm überlassen. In anderen Fällen spricht man immer von der Bevormundung der Konsumenten; hier geht man noch viel weiter und schreibt ihm vor, dass ein Festplatten-Videorecorder automatisch programmiert werden soll, selbst wenn der Konsument keinen solchen will. Sie schreiben im Gesundheitswesen den Versicherten schliesslich auch nicht vor, dass sie noch weitere Zusatzversicherungen abschliessen müssen, obwohl sie die Grundversicherung bezahlt haben. Der Konsument hat mit dem Abonnement die Kosten für den Empfang bezahlt und mit den Radio- und Fernsehgebühren die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ebenfalls.
Deshalb bitte ich Sie: Lassen Sie doch die Konsumenten selber entscheiden, ob sie Zusatzdienste wollen oder nicht! Sie schaffen das schon, das kann ich Ihnen versichern. Es ist übrigens auch nicht so, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, dass nämlich bei einem Verbot der Grundverschlüsselung zusätzliche technische Standards für das Betriebssystem definiert werden müssen. Es gibt ja schon heute den DVB-C-Standard; das ist der Standard für die Kabelübertragung, und dieser ist in ganz Europa verbreitet. Das Pendant, nämlich der DVB-Standard für Satelliten, wird schon heute von der SRG für die Signalverbreitung verwendet. Eine weitere Standarddefinition ist also absolut unnötig.
Schliesslich möchte ich noch darauf hinweisen, dass es diese Grundverschlüsselung für die Sendungen von öffentlich-rechtlichen Sendern in anderen Ländern in dieser absoluten Form nicht gibt. ARD und ZDF haben sich gegen die Grundverschlüsselung der grossen deutschen Kabelnetzanbieter erfolgreich gewehrt, und auch die französische Regierung ist eingeschritten, als ein grosser französischer Kabelnetzbetreiber die Absicht äusserte, eine Grundverschlüsselung einzuführen.
Bei uns hingegen argumentiert die Regierung für die Interessen der marktbeherrschenden Unternehmen und missachtet dabei elementare wettbewerbspolitische Regeln; dies zum Nachteil der Konsumenten, aber auch zum Nachteil des Elektronikfachhandels und der Gerätehersteller. Dass darunter auch die Innovation leidet, zeigt sich einmal mehr. Die neuen Set-Top-Boxen des grossen marktbeherrschenden Unternehmens brauchen mehr Strom denn je, und neue Technologien mit eingebauten digitalen Empfangsgeräten in Fernsehapparaten und Computern können sich aufgrund des Gerätezwanges gar nicht erst durchsetzen. Dabei wäre gerade hier ein enormes Sparpotenzial vorhanden, und zwar nicht nur was den Stromverbrauch betrifft, sondern auch was das Portemonnaie betrifft. Wenn das entsprechende Modul nämlich im Fernsehgerät eingebaut ist, können Sie sich das zusätzliche Gerät gleich ganz sparen.
Ich bitte Sie, nun endlich dafür zu sorgen, dass die Konsumenten nicht für etwas bezahlen müssen, das der Anbieter gratis aus dem Äther bezogen hat, und dass wir nicht dauernd von Wettbewerb reden, sondern elementare wettbewerbspolitische Spielregeln auch einhalten. Das bedeutet: Marktbeherrschende Unternehmen sollen nicht länger auch noch einen Gerätezwang ausüben können. Beim digitalen Fernsehen sollen die Innovation und der gesunde Wettbewerb Platz haben, was mit der Grundverschlüsselung nicht möglich ist.