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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2007-12-04

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-04

Wortprotokoll

Es war in der Kommission unbestritten, dass die Krankenversicherungen einen Beitrag an die Pflegeleistungen erbringen müssen, die auf ärztliche Anordnung hin ambulant oder in einem Pflegeheim erfolgen. Die Pflegeleistungen in Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen entlasten vor allem die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen, die zu Hause gepflegt werden können. Zur Entlastung der Pflegepersonen sind die Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen sehr wertvoll. Die Pflegepersonen zu Hause müssen sich von Zeit zu Zeit entlasten können, sonst wird die Belastung für sie untragbar. Wenn sie dies nicht tun können, sind sie gezwungen, die pflegebedürftigen Personen in ein Heim zu geben - dann entstehen die hohen Kosten erst. Das wollen wir ja vermeiden.

Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit Humbel Näf ist nicht materieller Art. Es ist klar, dass in diese Leistungen auch die anerkannten Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen mit einbezogen sind. Die Mehrheit will dies explizit erwähnen, die Minderheit will darauf verzichten und sich dem Ständerat anschliessen. Einrichtungen mit Tages- und/oder Nachtstrukturen sind ambulante Einrichtungen und damit so oder so mit einbezogen, auch bei der Variante des Ständerates. Wichtig ist einfach, dass die Krankenversicherungen einen Beitrag an diese ambulanten Pflegeleistungen erbringen.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen im Gesetz nicht explizit erwähnt werden müssen. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit und damit den Beschluss des Ständerates zu unterstützen.

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