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Schenker Silvia · Nationalrat · 2007-12-04

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Bei dieser Differenz geht es um eine wichtige Bestimmung in dieser Vorlage. Das Problem, welches wir lösen wollen, ist folgendes: Unter dem Kostendruck ist schon seit einiger Zeit eine Entwicklung im Gange, die sich jetzt durch die Einführung von Fallkostenpauschalen noch verstärkt. Patientinnen und Patienten werden bei einem Spitalaufenthalt möglichst rasch wieder entlassen. Da die Patientinnen und Patienten aber in vielen Fällen noch professionelle Pflege brauchen, wird diese dann durch Spitex-Dienste durchgeführt. Dagegen ist in der Regel auch nichts einzuwenden. Falsch ist es jedoch, wenn diese Patientinnen und Patienten gegenüber denen, die im Spital verbleiben können und dort weitergepflegt werden, finanziell stärker belastet werden. Anders als die Kostenbeteiligung für die Akutpflege im Spital beträgt die Kostenbeteiligung für Pflegeleistungen, die zu Hause erbracht werden, in Zukunft 20 Prozent. Wir sind der Meinung, dass dies im Falle von Patientinnen und Patienten nicht richtig ist, die früh - vielleicht sogar zu früh - aus dem Spital entlassen werden und deshalb zu Hause noch Pflege brauchen. Die Bestimmung, wie wir sie im Nationalrat bereits einmal beschlossen haben, gibt dem Bundesrat die Kompetenz, zu entscheiden, für welche Zeitdauer in einem solchen Fall die Pflegekosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen werden sollen.

Nun ist in der Kommission eine neue Idee aufgetaucht. Sie finden sie im Minderheitsantrag Hassler, den Herr Hassler soeben begründet hat. Sie haben gehört, was dieser Antrag beinhaltet. Wir haben von unserer Seite her Sympathien für diesen Antrag und meinen, im Ständerat könne diese Idee noch etwas vertiefter betrachtet werden. Wir haben in unserer Kommission nur sehr kurz darüber gesprochen; ob wir wirklich alle Aspekte dieses Antrages betrachtet haben, ist aus meiner Sicht schwer zu sagen.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen, und können uns vorstellen, dass der Ständerat den Minderheitsantrag Hassler nochmals ernsthaft prüft und in die Debatte einbringt.