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Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-12-04

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04

Wortprotokoll

Unsere Fraktion folgt auch hier der Kommissionsminderheit. Der Antrag der Minderheit Hassler wird nämlich dem Problem, das wir mit dem Begriff "Übergangspflege" haben, besser gerecht.

Warum? Es ist nicht klar, was man unter dem Begriff "Übergangspflege" überhaupt versteht. Je nachdem, ob man Heime, Rehabilitationskliniken, Spitäler oder Spitex-Organisationen befragt, erhält man unterschiedliche Antworten. Die einen nennen die Übergangspflege "Akutpflege", andere wiederum reden von "Postakutpflege". Es gibt Pflegeheimkonzeptionen, in denen die Übergangspflege den Pflegeheimen angegliedert ist; andere Kantone sagen, sie gehöre eher in den akutstationären Bereich usw.; da entsteht ein babylonisches Sprachengewirr.

Da wir mit dieser Pflegephase ein Abgrenzungsproblem haben, macht es deshalb erstens Sinn, dass die Finanzierung der Akut- und Übergangspflege gleich geregelt werden soll wie jene des stationären Bereichs. Zweitens soll die Leistung über die Grundversicherung und die Kantone vergütet werden und nicht nur über die Versicherer. Aufgrund der verkürzten Aufenthaltsdauern werden die Kantone entlastet, sodass sie sich dafür ähnlich wie im Rehabilitationsbereich in der Übergangspflege engagieren können. Drittens kommen wir im Gesetz generell vom Prinzip der Kostenrückerstattung weg. Bei der Spitalfinanzierung werden Preise festgelegt, bei der Pflege Beiträge. Bei der Finanzierung der Übergangspflege nach dem Antrag der Mehrheit kämen wir aber wieder auf das Prinzip der Kostenrückerstattung zurück. Das ist doppelt problematisch, weil nicht klar ist, wie die Übergangspflege abgegrenzt werden soll.

Deshalb unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion den Antrag der Minderheit, der all diesen Punkten gerecht wird. Die Aufwendungen bleiben dabei dieselben; sie werden nur auf eine andere Art und Weise finanziert, nämlich anteilsmässig nach den Regeln der Spitalfinanzierung von der obligatorischen Krankenversicherung und den Kantonen.