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Wehrli Reto · Nationalrat · 2007-12-04

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 41 Absatz 1 und Absatz 1bis. Die CVP/EVP/glp-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei der Regelung der Wahl des Spitals bei stationärer Behandlung und bei der Kostenübernahme den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen und somit dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Dem Antrag, nicht an unserem vormaligen Beschluss festzuhalten, liegen folgende Überlegungen zugrunde:

1. Der wichtigste Grund ist ein "erledigungspolitischer". Unser dringliches Ziel muss es sein, die Revision der Spitalfinanzierung vor Ende Jahr unter Dach und Fach zu bringen. Dies verlangt - der bisherige Verlauf der Debatte hat es gezeigt - ganz offensichtlich Kompromisse. Hier, bei der freien Spitalwahl, gibt es Spielraum, wie er nötig ist, um Kompromisse eingehen zu können. Der vormalige Beschluss des Nationalrates zur Umsetzung der freien Spitalwahl wäre zwar der konsequentere, der klarere Weg gewesen; er verlangt die nationale freie Spitalwahl nicht nur im ambulanten, sondern auch im stationären Bereich. Das ging dem Ständerat aber zu weit. Er ist grundsätzlich für die freie Spitalwahl, aber - Sie haben es bereits gehört - der Tarif des Wohnsitzkantons ist bei ihm die Grenze für die Kostentragung durch Versicherer und Kanton. Dem können wir von der CVP zustimmen; wir wollen in dieser Frage lieber den Spatz in der Hand; wir wollen den Grundsatz der freien Spitalwahl jetzt endlich im Gesetz verankern.

2. Skeptiker argumentieren nun damit, dass mit dem Beschluss des Ständerates die freie Spitalwahl an der Kantonsgrenze ende. Das wird sich noch zeigen; aber es muss überhaupt nicht der Fall sein, denn auch mit der Regelung, nach welcher der Tarif im Wohnsitzkanton massgebend ist, wird die Marktöffnung erreicht. Ganz sicher werden die Leute in Grenzgebieten nun dorthin gehen, wo es ihnen am leichtesten fällt hinzugehen, dorthin, wo es ihnen passt; es wird niemand mehr von Bergdietikon in ein Aargauer Spital gehen, wenn er direkt nach Dietikon hinuntergehen und dort Leistungen in Anspruch nehmen kann.

3. Sollte sich in Zukunft zeigen, dass die Variante des Ständerates die Einführung der freien Spitalwahl de facto verhindert und es mit dem Spitalbinnenmarkt nicht vorwärtsgeht, wird in diesem Bereich halt noch einmal legiferiert werden müssen.

Damit wir die Revision der Spitalfinanzierung noch vor Jahresende abschliessen können, bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion also, den Antrag der Minderheit abzulehnen und dem beschriebenen Antrag der Mehrheit zu folgen.