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Jenny This · Ständerat · 2000-10-04

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04

Wortprotokoll

Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz sollen bekanntlich der Elektrizitätsmarkt für alle Anbieter geöffnet und dem Konsumenten die freie Lieferwahl ermöglicht werden. Wenn nun der Bund die Unternehmer in den freien Wettbewerb entlässt, ist es unabdingbar und ein Gebot der Gleichbehandlung, dass er nicht einzelne Unternehmen im Wettbewerb unangemessen benachteiligt.

Genau das wird mit Artikel 7 des Energiegesetzes gemacht. Gemäss diesem Artikel muss der Strom von Kleinkraftwerken von den Gemeinden zu weit über dem Markt liegenden Preisen übernommen werden. Das führt dazu, dass jene Gemeinden, welche grössere Mengen Strom aus Kleinkraftwerken abnehmen müssen, erhebliche finanzielle Nachteile haben. In der Regel handelt es sich um Energie, die gar nicht benötigt wird, weil den Gemeinden aus eigenen Bezugsquellen reichlich Energie zur Verfügung stehen würde.

Was heisst das nun konkret für den Kanton Glarus? Anstatt 8,5 Rappen pro Kilowattstunde müssen viele Gemeinden für Strom aus Kleinkraftwerken, den sie gar nicht benötigen, sage und schreibe 14,5 Rappen bezahlen. Unserem Kanton erwachsen dadurch Mehrkosten von 2 Millionen Franken pro Jahr. Die Gemeinde Glarus war, als ich noch Mitglied der Exekutive war, wegen dieses leidigen Gesetzes sogar gezwungen, für eine Million Franken ein Kleinkraftwerk zu kaufen - obwohl wir das Kraftwerk gar nicht benötigen -, nur damit wir den teuren Strom nicht mehr abkaufen müssen.

Mit der vom Nationalrat beschlossenen Änderung könnte der finanzielle Druck, der auf einigen wenigen Kantonen bzw. Energieunternehmen lastet, gesamtschweizerisch verteilt und ausgeglichen werden. Es geht hier nicht etwa um Subventionen für einzelne Kantone. Die diskriminierende und marktverzerrende Gesetzgebung, die hier vorherrscht, stammt auch nicht etwa von den Kantonen, sondern wurde vom Bund, von diesem Parlament erlassen.

Wenn etwas untauglich und gegen alle Regeln der Marktwirtschaft ist, muss man auch bereit sein, es bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit zu korrigieren. Genau diese Gelegenheit haben wir heute. Oder wollen Sie mitschuldig daran sein, dass die wenigen zurzeit finanziell noch gut stehenden Bergkantone längerfristig ebenfalls zu Armenhäuslern verkommen, die laufend auf Hilfe von aussen angewiesen sind? Immerhin gehört der kleine Kanton Glarus mit 37 000 Einwohnern noch zu den Nettozahlern in der Schweiz und liefert der Bundeskasse aus eigener Kraft 13 Millionen Franken pro Jahr in den Finanzausgleich ab, während andere, grössere Kantone daraus jedes Jahr Gelder beziehen.

Sofern Artikel 7 des Energiegesetzes nicht gemäss Nationalrat abgeändert wird, sind wir, nebst allen anderen Nachteilen, die ein Gebirgskanton nun einmal hat, auf dem freien Markt zusätzlich benachteiligt; und zwar nicht selbstverschuldet, weil wir die Hausaufgaben nicht gemacht oder weil wir verkrustete Strukturen hätten, sondern weil dieses Parlament uns Gesetze auferlegt, die schlichtweg nicht nachvollziehbar sind.

Auch die neue 2-Prozent-Regel, wie sie die Kommission vorsieht, nützt uns nicht viel und ist deshalb abzulehnen.

Der grundsätzliche Widerspruch zur Marktöffnung bleibt bestehen. Die Elektrizitätswerke würden zwar entlastet, allerdings auf Kosten der übergeordneten Werke, was wiederum zu Ungerechtigkeiten führen würde. Die regional produzierenden Werke wären damit auf dem freien Markt klar benachteiligt. Konsequent ist daher, die Übernahme von Rücklieferungen aus Kleinkraftwerken nicht auf einzelne Unternehmen abzuwälzen, sondern auf nationaler Ebene zu verteilen. Nur so ist das Gebiet gross genug, damit sichergestellt ist, dass sich innerhalb der Schweiz keine Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Zudem hat dies den Vorteil, dass der aus dem Ausland stammende Strom gleich behandelt wird wie derjenige aus der Schweizer Produktion.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Nationalrat zuzustimmen. Wenn der Bund schon solche Auflagen macht, dann sollen nicht einzelne Betroffene die Leidtragenden sein, sondern, wenn schon, die gesamte Elektrizitätswirtschaft. [PAGE 688] Diesem Anliegen kommt der vom Nationalrat beschlossene Artikel 7 Absatz 7 am besten entgegen, denn letztlich müssen diese Mehrkosten auf die Steuerzahler und die so viel gerühmten kleinen und mittleren Unternehmen verteilt werden.

Konsequent wäre es, mit der Marktöffnung Artikel 7 ganz zu streichen; hier wäre ein zusätzlicher Antrag notwendig. Hingegen ist unsere politische Stabilität für internationale Unternehmen bei der Standortevaluation ein wichtiger Faktor. Wenn wir nun hingehen und ein Gesetz, das vor fünf, sechs Jahren erlassen wurde, einfach ausradieren, dann sagen uns diejenigen Dankeschön, die in den letzten Jahren zig Millionen in diese Kleinkraftwerke investiert haben. Deshalb können wir diesen Artikel nicht einfach ausradieren, sondern müssen eine Frist von 20 Jahren setzen.

Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Beschluss des Nationalrates zustimmen.